Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Allgemeines, Geltungsbereich
Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das durch die Privatinstitut für Transparenz im Gesundheitswesen GmbH (nachstehend „Iftra" genannt) angebotene Marketing im Gesundheitswesen im Verhältnis zu den Kunden geregelt.

2. Iftra Dienstleistungen
Bei Angeboten wird Iftra die auf der Grundlage der übermittelten Daten erstellten Darstellungen online über das Internet auf der eigenen Internetseite und auf der Seite von Kooperationspartern interessierten Nachfragern zur Verfügung stellen. Iftra ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. Iftra behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind.

3. Angaben der Anbieter
Der Anbieter verpflichtet sich ausschließlich seriöse Angaben einzustellen und die an Iftra übermittelten Informationen sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und dieses unverzüglich zu deaktivieren, wenn diese nicht mehr der Wahrheit entsprechend sind. Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Hierbei muss er alle für die Entscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale wahrheitsgemäß angeben. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Anbieter hält Iftra von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Iftra geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung. Angebotsgestaltungen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die Aufmerksamkeit von Interessenten zu gewinnen, wird als Missbrauch betrachtet und wird ohne Vorankündigung von Iftra deaktiviert oder gelöscht. Solche Angebotsgestaltungen stellen eine Manipulation der Suchmaschine von Iftra dar.

4. Unübertragbarkeit und Vertraulichkeit
Die Rechte des Anbieters aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Das Passwort, welches dem Anbieter den Zugang zum persönlichen Bereich und somit auch zur Datenerfassung ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Der Anbieter trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern. Des Weiteren verpflichtet sich der Anbieter, seine Objektdaten in der durch Iftra technisch aufbereiteten Form nicht an Dritte weiterzugeben.

5. Rechte
Sämtliche Rechte (Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte) an dem Datenbankwerk, der Datenbank und den hier eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen liegen ausschließlich bei Iftra; etwaige Rechte des Anbieters an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt. Der Anbieter hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von Iftra zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Eine automatisierte Abfrage durch Skripte o.ä. ist nicht gestattet. Urheberrechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Website von Iftra dürfen nicht verändert werden. Der Anbieter darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise (a) zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder (b) für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und/oder (c) für eine sonstige gewerbliche Verwertung verwenden. Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Datenbank oder einzelner Elemente der Datenbank mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken ist unzulässig. Des Weiteren erhält Iftra das Recht, die Inhalte umzuarbeiten, insbesondere wenn diese nicht den An forderungen nach Ziffer 3 dieser AGB entsprechen.

6. Versendung ergänzender Informationen und Angebote, ergänzende Angebotsverbreitung Iftra ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anbietern und Nachfragern auch eigene und fremde Zusatzinformationen oder Zusatzangebote zu übermitteln. Iftra ist ebenfalls berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine für den Anbieter kostenlose ergänzende Verbreitung des Angebots über kooperierende Internetseiten vorzunehmen.

7. Speicherung von Daten
Die von dem Kunden an Iftra gegebenen Daten werden von Iftra zu den sich aus dem vorstehend genannten und sich aus dem Kundenauftrag im Einzelnen ergebenden Zwecken gespeichert und verarbeitet. Iftra wird dabei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten.

8. Gewährleistung, Haftung
Gewährleistungsansprüche gegenüber Iftra sind beschränkt auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Anbieter nach Maßgabe des § 634 Nr. 3 BGB vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und nach Maßgabe des § 634 Nr. 4 BGB Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Iftra haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Iftra oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung von Iftra für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Iftra nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit Iftra hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von Iftra auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Iftra haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs, insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse eintreten.

9. Vergütung/Leistungszurückhaltung
Die Preise und Produkte für die einzelnen Iftra-Dienstleistungen richten sich nach der in dem Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste und dem Produktangebot. Im Falle einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der Preisliste der Produkte, welche zu Beginn des Vertragsabschlusses Gültigkeit hat. Die Laufzeit einer gebuchten Präsentation beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um drei Monate, falls nicht gekündigt wurde. Die Kündigung nach dem ersten Jahr ist jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartal möglich. Die Rechnungsstellung bei Quartalsrechnung erfolgt jeweils rückwirkend im 3-Monats-Intervall nach Auftragsbestätigung. Die Rechnungsstellung bei der Jahresrechnung erfolgt innerhalb der ersten vier Wochen nach Auftragsbestätigung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich Iftra vor, die eigene vertragliche Leistung, bis zur Beendigung des Verzugs, zurückzuhalten. Kosten, die durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften Iftra entstehen, werden weiter belastet.

10. Kündigung
Kündigungen haben schriftlich (per Brief oder Fax) zu erfolgen. Die Kündigung nach dem ersten Jahr ist jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartal möglich.

11. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Iftra behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von Iftra. Widerspricht der Anbieter nicht innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Sechswochenfrist hingewiesen. Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Anbieters gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist Iftra unter Wahrung der berechtigten Interessen des Anbieters berechtigt, den mit dem Anbieter bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Anbieters werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Anbieter kann hieraus keine Ansprüche gegen Iftra geltend machen.

12. Schlussbestimmungen
Bei Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und Iftra findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien Mannheim, sofern der Anbieter Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.

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