Alten- und Pflegeheime

 

Alten- und Pflegeheime sind wohl die traditionell bekannteste Form der stationären Altenpflege. Sie dienen der Verpflegung und Betreuung älterer Menschen. Begrifflich muss man zwischen dem Altenheim, für das keine Pflegebedürftigkeit vorliegen muss, und dem Altenpflegeheim, bei dem die Pflege gemäß der Pflegestufe im Vordergrund steht, unterschieden werden.

Neben der üblichen vollstationären Pflege wird in vielen Heimen zudem Kurzzeit- und Verhinderungspflege angeboten. Auch Tages- oder Nachtpflege ist in vielen Heimen möglich.

In ganz Deutschland gibt es über 12.000 Pflegeheime mit über 700.000 Plätzen. Davon haben mehr als die Hälfte freigemeinnützige Wohlfahrtsverbände als Träger.

 

Was ist zu tun? 

Auf unserer Seite finden Sie ein Suchmodul für Alten- und Pflegeheime unter:

http://www.deutsches-seniorenportal.de/altenheim-und-pflegeheim-suche

Geben Sie dazu einfach Ihre Postleitzahl oder die Postleitzahl Ihres gewünschten Wohnorts in die Umkreissuche ein und selektieren Sie die für Sie wichtigen Kriterien. Dann erhalten Sie eine sehr differenzierte Anzeige mit Vergleichbarkeit zwischen den Einrichtungen.

 

Was ist zu beachten? 

Eine Vergleichbarkeit der einzelnen Heime wird versucht durch die Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) herzustellen. Dies sehen wir jedoch nur als einen wichtigen Baustein von sehr vielen, die bei einer Lebensentscheidung wie der Wahl einer geeigneten Senioreneinrichtung wichtig sind. Empfehlenswert ist aufgrund dessen, unser Benchmarkingtool zu nutzen, d.h. die aufgrund von individuellen Kriterien festgelegten Punkte der in Frage kommenden Einrichtungen direkt miteinander zu vergleichen und das jeweils individuell am besten passende Heim zu selektieren, bzw. eine Vorauswahl zu treffen.

 

Eine Checkliste für die wichtigen Kriterien, auf die zu achten sind bei der Auswahl einer Einrichtung,  finden Sie ebenfalls im Seniorenratgeber / Pflegeratgeber.

 

Finanzielles 

Die Kosten für ein Alten- und Pflegeheim sind sehr unterschiedlich. Die Pflegekasse beteiligt sich, insofern ein Pflegefall vorliegt, gemäß der Pflegestufe (Stand 01/12):

 

Pflegestufe 1: 1023€

Pflegestufe 2: 1279€

Pflegestufe 3: 1550€

Pflegestufe 3,5: 1918€ (nur bei Härtefällen)

 

Sollte die Pflegeversicherung und die Rente des Seniors nicht ausreichen, kann eine einkommensabhängige Einzelförderung beantragt werden. Sollte auch diese nicht ausreichen werden gegeben falls die Kinder oder der Ehepartner herangezogen.

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