Alterssicherung / Altersvorsorge

 

Um auch im Seniorenalter einen gewissen Lebensstandard und hohe Lebensqualität erhalten zu können, sollte Vorsorge getroffen werden. Da die traditionelle Versorgung im Alter durch die Kinder immer stärker wegfällt, müssen heutzutage oft eigene finanzielle Anstrengungen zur Vorsorge unternommen werden.

 

Die Altersvorsorge basiert in Deutschland auf 3 Säulen:

  • Die 1. Säule ist die gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge durch die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch durch die Alterssicherung für Landwirte oder die Beamtenpension.
  • Die 2. Säule der Vorsorge beruht auf der Erwerbstätigkeit und beinhaltet die betriebliche Altersvorsorge oder die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
  • Die 3. Säule ist die private Altersvorsorge, die neben dem Eigenkapital, auch Aktienfonds, die Riester- und Rüruprente sowie eine Lebensversicherung beinhaltet.

 

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Rente die sich durch einen Zuschuss des Staates und Beiträge finanziert. Diese Beiträge werden ca. jeweils zur Hälfte von abhängigen, versicherungspflichtigen Arbeitnehmern und von dem Arbeitgeber geleistet. Derzeit beträgt der Beitragssatz 19,9%. Ausgezahlt wird die gesetzliche Rentenversicherung generell mit Erreichen des 65. Lebensjahrs. Jedoch wird diese Regelaltersgrenze derzeit bis 2029 auf 67 Jahre angehoben.

Eine weitere Form der gesetzlichen Rentenversicherung ist, neben dieser standardmäßigen Altersrente, auch die Hinterbliebenenrente für Witwen, Lebenspartner und Waisen. Diese wird 3 Monate erst mit 100% der Rente des Verstorbenen und anschließend 25% oder 55% an die Hinterbliebenen weiter bezahlt.

Zudem gibt es die Erwerbsminderungsrente. Diese tritt ein, wenn entweder eine teilweise Erwerbsminderung (nur 3-6 Stunden tägliche Arbeitszeit möglich) oder die vollständige Erwerbsminderung (nur weniger als 3 Stunden tägliche Arbeitszeit ist möglich) vorliegt.

 

Die Betriebliche Altersversorgung wird durch den Betrieb individuell geregelt. Möglich ist hierbei eine Leistungszusage eines bestimmten Betrags, eine Beitragszusage für einen bestimmten Betrag der an eine Versicherung bezahlt wird oder eine Beitragszusage mit Mindestleistung.

Wer eine Zusage bekommt, hat einen unverfallbaren Anspruch auf die Leistung, wenn er zum Zeitpunkt des Austritts über 25 Jahre alt ist und mindestens 5 Jahre in dem Betrieb gearbeitet hat und eine entsprechende Anzahl an Beitragsjahren geleistet hat.

 

Interessantes zum Thema private Rentenversicherung finden Sie im Kapitel „Rente".

 

Viele ältere Menschen können sich heutzutage zudem vorstellen noch im Rentenalter zu arbeiten. Dies kann eine weitere Alternative zum Erhalt des angemessenen Lebensstandards im Alter sein. Wer vor dem 65. Lebensjahr Rente bezieht, darf allerdings nur bis zu einem monatlichen Gehalt von 350 Euro arbeiten. Ab dem 65. Geburtstag ist das Gehalt nicht mehr beschränkt, jedoch müssen weiterhin Steuern bezahlt werden aber keine Abgaben für die gesetzliche Rentenversicherung.

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