Ambulante häusliche Pflege bezeichnet eine umfassende Pflege des gealterten Menschen in seinem eigenen häuslichen Bereich. Es umfasst neben der Grundpflege auch die Kranken- und psychiatrische Pflege sowie Hilfe in der Hauswirtschaft. Ziel dieser Pflege ist es, dem Senior die Möglichkeit zu schaffen, in seinen eigenen vier Wänden leben zu können. Dabei soll eine Verbesserung oder zumindest Erhaltung der Lebens- und Gesundheitssituation des Seniors erreicht werden. Zudem können gegebenenfalls Krankenhausaufenthalte vermieden oder verkürzt werden.
Traditionell wird auch der Begriff Sozialstation verwendet, wobei dies nur Einrichtungen des öffentlichen Trägers bezeichnet.
Ambulante häusliche Pflege (auch Behandlungspflege) wird grundsätzlich von einem Arzt verschrieben. Anbieter sind zum Beispiel gemeinnützige Träger wie die Caritas oder die Diakonie sowie eine große Anzahl an privaten Organisationen.
Es sollte frühzeitig beachtet und überlegt werden, in welchem Umfang ambulante häusliche Pflege notwendig ist. Auch bei der Auswahl der Pflegedienste sollte beachtet werden, ob dieser eine gegebenenfalls benötigte pflegefachliche Spezialisierung aufweist.
Im Deutschen Seniorenportal können Sie ebenfalls die ambulanten Einrichtungen mit verschiedenen Kriterien selektieren und miteinander vergleichen.
Zudem bieten viele Dienste die Vermittlung warmer Speisen oder ehrenamtlicher Helfer sowie die Versorgung von Hauspflanzen und Tieren in ihrem Portfolio an. All diese zusätzlichen Leistungen werden unter dem Begriff Wahl- und Serviceleistungen zusammengefasst.
Zur Finanzierung der Grundpflege wird generell je nach Pflegestufe von der Pflegekasse eine Pflegesachleistung gestellt. Diese wird zudem in häusliche Pflege durch Angehörige und in ambulante oder teilstationäre Pflege durch Pflegedienste aufgeteilt. Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt wird von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) überprüft. Diese Pflegestufe muss dann anschließend bei der Pflegekasse beantragt werden.
Häusliche Krankenpflege dagegen, sofern sie eine medizinische Behandlungspflege ist (Medikamente verabreichen, Injektionen setzen etc.), wird von der Krankenkasse übernommen.
Einige öffentliche Träger ambulanter Pflegedienste sind zum Beispiel: