Die Pflegeversicherung ist Mitte der neunziger Jahre als sog. „Teilkaskoversicherung“ geschaffen worden. Die Politik versteht darunter, dass die Pflegekasse nur einen Teil der notwendigen Finanzierung der Pflegemaßnahmen übernimmt und dass Unterkunft und Verpflegung ohnehin von Ihnen oder vom Sozialamt zu tragen sind. Dennoch sind die Pflegesätze, welche zwischen dem Heim und der Kasse vereinbart werden, keine Teilkasko-Sätze. Mit ihnen müssen alle gesetzlichen Leistungen der Pflege erfüllt werden können. Übersteigen sie die Leistungssätze der Kasse, so müssen Sie oder der Sozialhilfeträger zuzahlen. Führen zu niedrige Pflegesätze zu einer Unterfinanzierung und zu einer unzureichenden Personalausstattung, so ist dies keine Frage Ihrer Zuzahlung, sondern dann sind die ausgehandelten Pflegesätze offenbar zu niedrig. Die Politik hat in den letzten Jahren das Hauptaugenmerk darauf gelegt, die Kosten zu begrenzen, Heime zu Wirtschaftlichkeit anzuhalten und die Kontrollen zu verstärken. Wohlfahrtsverbände und Berufsverbände der Pflegekräfte sind dagegen überwiegend der Meinung, dass die Pflege unterfinanziert ist und dass mehr Personal nötig wäre, um eine gute Pflege zu garantieren und die Grundrechte stark hilfsbedürftiger und schutzbedürftiger Personen z. B. auch gegenüber ungerechtfertigten Fixierungen zu sichern. Die Politik ist darauf nicht grundsätzlich eingegangen und scheut auch jede Art von Mindestpersonalfestsetzungen, da dies teuer werden könnte. Einziger Lichtblick war die Personalaufstockung für die Betreuung von Demenzkranken. Ambulante Pflegedienste haben nach wie vor den Eindruck eine „Minutenpflege“ leisten zu müssen, da mehr aus öffentlichen Mitteln nicht finanziert wird. Eine Folge sind die oft illegalen osteuropäischen Betreuerinnen, die ihrerseits oft in prekären Situationen leben und ihre eigene Familie zu Hause oft vernachlässigen müssen. Eine stärkere Interessenvertretung der Pflegebedürftigen und der Pflegekräfte wäre sehr wünschenswert.
Ein neues, aber noch sehr unfertiges Instrument einer besseren Leistungstransparenz sind die sog. Pflegenoten. Das Verfahren zu ihrer Erstellung ist sehr umstritten und manchmal entstehen auch grobe Fehler in der Benotung. In solchen Fällen versucht das Heim, durch eigene Informationen über die Pflegequalität das entstandene falsche Bild zu korrigieren. Da schlechte falsche Noten für das Heim existenzgefährdend sein können, wird es rechtliche Beratung suchen und klagen. Für den Pflegebedürftigen bleibt es wichtig, sich nicht nur aus den Pflegenoten, sondern auch durch eigenen Augenschein, die Befragung von Bewohnern und die Selbstdarstellung des Heimes ein eigenes Bild zu verschaffen.