Altersgerechtes Wohnen Komfortbäder

Barrierefreiheit durch Komfortbäder

Ein Komfortbad ermöglicht auch bei körperlichen Einschränkungen den Aufenthalt in den eigenen vier Wänden. Wichtig ist eine gute Planung, um das Bad auch bei schwierigen baulichen Gegebenheiten möglichst barrierefrei gestalten zu können.

Ein Komfortbad bringt im eigenen Badezimmer Sicherheit und Komfort ©gamespirit | Fotolia.com


1. Was bedeutet „barrierefrei" für die Neugestaltung des Badezimmers?

2. Welche Möglichkeiten der Umgestaltung gibt es?

2.1. Dusche

2.2. Badewanne

2.3. Toilette

2.4. Waschtisch

2.5. Wärme und Licht

3. Wie können die Umbaumaßnahmen finanziert werden?

3.1. Zuschuss der Pflegekasse

3.2. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten


Die Neugestaltung eines Badezimmers kann den Alltag für Senioren deutlich erleichtern. Ein sogenanntes Komfortbad bietet die Chance, im Alter möglichst lange zuhause wohnen zu können. Ein solches Bad muss heute auch nicht mehr nach Krankenhaus oder Pflegeheim aussehen, sondern kann modern gestaltet werden. Allerdings ist ein barrierefreier Umbau häufig mit hohen Kosten verbunden. Diese sind einerseits abhängig vom Grad der körperlichen Einschränkung und dem persönlichen Anspruch und andererseits von den baulichen Umständen. Es gibt jedoch verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Zuschüsse der Pflegekasse. Voraussetzung hierfür ist die Einstufung in einen Pflegegrad.

1. Was bedeutet „barrierefrei" für die Neugestaltung des Badezimmers?

Zunächst bietet sich eine kurze Erklärung des Begriffs „barrierefrei" an. Denn die im Sprachgebrauch häufig synonym dazu verwendeten Begriffe „behindertengerecht" und „seniorengerecht" bedeuten nicht ganz dasselbe. Der Begriff „behindertengerecht" gilt heute als zu eng gefasster Begriff, weil er keine umfassende Zugänglichkeit und Benutzbarkeit für alle Menschen beschreibt. Eine seniorengerechte Einrichtung muss nicht zwingend auch für Rollstuhlfahrer geeignet sein – eine barrierefreie schon. Wer beispielweise ein Unternehmen zum Umbau des Badezimmers beauftragt, kann sich auf die Norm nach DIN 18040 beziehen, um auf der sicheren Seite zu sein. Der zweite Teil dieser Empfehlung bestimmt die Kriterien für Barrierefreiheit beim Wohnungsbau und ist in einigen Bundesländern Bestandteil von Bauordnungen.

Bei Bad- und Sanitärfirmen ist der Ausdruck „barrierefreies Bad" ungebräuchlich, hier wird meist vom Komfortbad gesprochen. Ein solches Bad wird häufig schon von Kunden im fortgeschrittenen mittleren Alter angefragt und vorausschauend gestaltet. Es hat den großen Vorteil, heute Komfort und großzügigen Raum zu bieten und morgen Sicherheit und Hilfe im Alltag – ohne dabei auf ansprechendes Design verzichten zu müssen. Aber auch für Kunden, die heute schon einen Umbau benötigen, kann oft mit wenigen Baumaßnahmen mehr Lebensqualität im Alltag erzielt werden.

2. Welche Möglichkeiten der Umgestaltung gibt es?

Bei der Planung des neuen Bades sollten einige Vorüberlegungen getroffen werden. Zunächst sollte man sich jedoch einen Überblick über die Möglichkeiten verschaffen, bevor es an die eigentliche Planung des Komfortbades geht. Sanitärfirmen präsentieren heute ein breit gefächertes Angebot an Badeinrichtungen speziell für die ältere Zielgruppe. Überlegen Sie sich, welche Maßnahmen nötig sind, damit Sie sich bzw. Ihre Angehörigen selbständig waschen und pflegen können. Muss das Bad rollstuhlgerecht ausgebaut werden? Wie viel Platz steht zur Verfügung? Wie ist die bauliche Situation im Badezimmer? Beratungsangebote von Sanitär- und Handwerksfirmen sollten unbedingt in Anspruch genommen werden – nicht nur Umbau- sondern auch Beratungskosten werden von der Pflegekasse bezuschusst.

2.1. Dusche

Duschen mit ebenerdigem Boden haben sich mittlerweile zum Standard entwickelt und sind heute erste Wahl. Sie sind leicht begehbar, sehen elegant aus und bieten – bei ausreichender Fläche – sogar für Rollstuhlfahrer die Möglichkeit des eigenständigen Duschens. Sitzmöglichkeiten wie Hocker und einklappbare Sitzvorrichtungen sowie Antirutschbeläge verhindern einen Sturz.

Nach DIN 18040-2 sollte eine barrierefreie Dusche mindestens eine Bodenfläche von 120x120 cm haben, eine rollstuhlgerechte sogar 150x150 cm. Natürlich sind diese Empfehlungen in der Praxis nicht immer umsetzbar. Vor allem beim nachträglichen Umbau einer vorhandenen Dusche müssen oft Kompromisse eingegangen werden. Eine Pflegekraft muss in der Dusche Platz haben, um dem Pflegebedürftigen beim Waschen helfen zu können. Manchmal muss dafür die Badewanne weichen, weil sonst nicht genügend Platz im Bad zur Verfügung steht.

Für Rollstuhlfahrer sind Badewannen kaum geeignet. Wenn nur eine Badewanne vorhanden ist, muss sie in diesem Fall meist zu einer ebenerdigen Dusche umgebaut werden. Dieser Umbau dauert in der Regel nur einen Tag. Dabei wird die Badewanne entfernt und eventuell müssen Rohre verlegt werden, meistens ist das aber nicht notwendig. Bodenfliesen können bestehen bleiben. Die neue Duschfläche bedeckt die Fläche, die vorher die Badewanne eingenommen hat, und bietet so auch einer Pflegekraft genügend Platz beim Helfen.

2.2. Badewanne

Eine vorhandene Badewanne sollte grundsätzlich nur dann behalten werden, wenn sie nicht den notwendigen Duschraum beeinträchtigt. Es gibt aber eine Reihe von Umbaumöglichkeiten.

  • Barrierefreie Einstiegstüre: Weil vielen älteren Menschen der Einstieg über den Badwannenrand zu schaffen macht, lohnt sich beispielsweise der Einbau einer wasserdichten Einstiegstüre. Dieser Umbau kann meistens ebenfalls an einem Tag gemacht werden und bietet anschließend ein sicheres Eintreten und Verlassen der Badewanne. Besonders, wenn keine Dusche vorhanden ist, bietet sich dieser Umbau an, denn in Kombination mit einer Spritzschutzwand kann nun auch geduscht werden.
  • Umbau zur Sitzbadewanne: Als zweite Möglichkeit empfiehlt sich der Umbau zu einer Sitzbadewanne, weil eine Liegebadewanne große Sturzgefahr birgt. Die integrierte Sitzbank bietet Stabilität und dank Einstiegstüre kann die Badewanne auch hier barrierefrei betreten und verlassen werden. Da die Sitzbadewanne besonders platzsparend ist, eignet sie sich gut für kleine Bäder.
  • Wannenlift: Eine einfache Möglichkeit, mehr Komfort und Barrierefreiheit im Bad zu erreichen, ist die Montage eines Wannenlifts. Er kann einfach auf die Badewanne angebracht werden, fährt bis zur Oberkante der Wanne hoch und senkt sich anschließend in der Wanne wieder ab. Es gibt auch schwenkbare Modelle, bei denen man neben der Wanne auf dem Lift Platz nehmen und sich zur Wanne hindrehen lassen kann.

2.3. Toilette

Die Standardhöhe für Wand-Toiletten beträgt 40cm. Wenn in zunehmendem Alter das Setzen schwerfällt, empfinden viele Senioren diese Höhe als zu niedrig. Vorhandene (Wand)-WCs sollten daher gegen Hänge-Toiletten ausgetauscht werden, die eine Sitzhöhe von 45-48cm haben. Noch besser sind höhenverstellbare Modelle, die es in manueller und elektrischer Ausführung gibt. Sie bieten für Rollstuhlfahrer den Vorteil, die Sitzhöhe der Toilette an die Sitzhöhe des Rollstuhls anpassen zu können. Stützgriffe an den Wandseiten neben der Toilette helfen beim Setzen und Aufstehen. Eine kostengünstige Alternative sind Toilettensitzerhöhungen, die einfach auf das vorhandene WC montiert werden und den Sitz um bis zu 16cm erhöhen können.

2.4. Waschtisch

Beim Waschtisch sollte eine Sitzmöglichkeit eingeplant werden. Möglich sind zum Beispiel platzsparende Unterbauschränke, die sich bei Bedarf aushängen lassen. Besser sind Konsolenanlagen mit Stauraum neben dem Waschbecken. Dabei kann die Fläche unter dem Waschtisch frei bleiben und zum Sitzen genutzt werden. Als Sitz können einfache Badhocker oder auch Rollcontainer dienen, die zusätzlichen Stauraum bieten. Ein zusätzlich angebrachter kleiner Spiegel in Sitzhöhe (z.B. ein Kosmetikspiegel) ist eine sinnvolle Ergänzung zum großen Spiegel über dem Waschtisch.

2.5. Wärme und Licht

Eine angenehme Raumwärme lässt sich am besten mit einer Fußbodenheizung erzielen. Dabei können die Standard-Warmwasserfußbodenheizung oder eine elektrische Fußboden-Temperierheizung mit Zeitschaltuhr zum Einsatz kommen. Daneben bieten sich Heizplatten an der Wand an, die in Kombination mit einer Halterung Platz zum Trocknen der Handtücher bieten. Bei der Lichtgestaltung kann auf Dimmerbeleuchtung gesetzt werden, um auf die zunehmende Lichtempfindlichkeit im Alter Rücksicht zu nehmen. Zusätzliche Nachtlichter, die per Bewegungsmelder aktiviert werden, können die Unfallgefahr, zum Beispiel beim nächtlichen Toilettenbesuch, mindern.

3. Wie können die Umbaumaßnahmen finanziert werden?

Die Kosten für eine barrierefreie Umgestaltung sind je nach Baumaßnahmen sehr individuell. Wird das komplette Bad umgebaut, können die Kosten auf bis zu 10.000 Euro ansteigen. Für den Umbau gibt es jedoch einige Finanzierungsmöglichkeiten, um den Eigenkostenanteil zu reduzieren.

3.1. Zuschuss der Pflegekasse

Es lohnt sich, Zuschüsse der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung, um den sogenannten Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bei der Pflegekasse zu stellen, ist die Eingruppierung in einen Pflegegrad. Hierbei können eine pflegebedürftige Person bis zu 4.000 Euro Zuschuss geltend gemacht werden. Das heißt, ein pflegebedürftiges Ehepaar kann bis zu 8.000 Euro erhalten. Die restlichen Kosten müssen selbst getragen werden. Grundsätzlich bezuschusst die Pflegekasse nur Maßnahmen, die dem derzeitigen Hilfebedarf des Pflegebedürftigen entsprechen. Verschlechtert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person und sind weitere Umbaumaßnahmen notwendig, kann der Antrag erneut gestellt werden. Erstattet werden übrigens nicht nur Umbau- und Materialkosten, sondern auch Beratungskosten und Gebühren für Baugenehmigungen.

Der Antrag auf Zuschuss kann telefonisch bestellt werden. Um den Antrag korrekt auszufüllen, werden unter anderem persönliche Daten des Pflegebedürftigen benötigt, seine Kontoverbindung bzw. die eines Angehörigen, die genaue Beschreibung der Baumaßnahmen sowie Kostenvoranschläge durch Handwerker.

TIPP DER REDAKTION:

Beantragen Sie den Zuschuss bei der Pflegekasse schon vor dem Umbau. Sie wissen dann vorab, wie viel Bezuschussung Sie erhalten können, was die finanzielle Planung des Umbaus erheblich erleichtert. Wenn sie den Antrag erst nach dem Umbau stellen, müssen Sie alle Quittungen bei der Pflegekasse einreichen und gehen das Risiko ein, dass nicht alle Umbaumaßnahmen anerkannt werden.

HINWEIS DER REDAKTION:

Bei der Antragstellung gibt es die Möglichkeit einer sogenannten Abtretungserklärung. Mit einer solchen Erklärung zahlt die Pflegekasse den Zuschuss direkt an das Handwerkerunternehmen. Diese Vorgehensweise hat für Sie den Vorteil, nicht in finanzielle Vorleistung gehen zu müssen.

3.2. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Über den Zuschuss der Pflegekasse hinaus kann der Umbau als sogenannte Außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden – auch dann, wenn jemand als pflegebedürftiger Mensch schon einen Steuerfreibetrag hat. Reichen die Zuschüsse der Pflegekasse und das eigene Einkommen zum Umbau nicht aus, können zusätzlich Gelder über das Sozialamt beantragt werden – allerdings erst dann, wenn sämtliche Hilfen der Pflege- bzw. Krankenkasse ausgeschöpft sind. Zudem gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse von Stiftungen oder Kredite von Banken mit speziellen Förderungsprogrammen zu erhalten.

 

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