Vorsorge & Trauer & Recht Pflegetagegeld

Pflegetagegeld: Pflege selbstbestimmt gestalten

Im Pflegefall entsteht oft eine finanzielle Versorgungslücke, welche die gesetzliche Pflegerente nicht schließen kann. Das Pflegetagegeld ist eine Zusatzversicherung, die dazu beiträgt, trotz Pflegebedürftigkeit unabhängig zu bleiben.

Das Pflegetagegeld ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Pflegerente ©Gina Sanders | Fotolia.com


1. Was ist das Pflegetagegeld?

2. Für wen ist das Pflegetagegeld sinnvoll?

3. Wonach bemisst sich das Pflegetagegeld?

4. Welche Pflegetagegeldversicherungen gibt es?

4.1. Statisches Pflegetagegeld

4.2. Flexibles Pflegetagegeld

4.3. Pflege-Bahr-Versicherung

5. Was kostet eine Pflegetagegeldversicherung?

6. Was ist bei Antragsstellung einer Pflegetagegeldversicherung zu beachten?

7. Welche Vorteile bietet eine Pflegetagegeldversicherung?


Deutschlands Bevölkerung wird immer älter und die Nachfrage nach guter und bezahlbarer Pflege steigt stetig. Die Kosten für eine Unterbringung im Pflegeheim oder für eine Pflegefachkraft in häuslicher Pflege sind mitunter enorm hoch und viele Pflegebedürftige können dafür nicht selbständig aufkommen. Die gesetzliche Pflegerente reicht häufig jedoch nicht aus, um die kompletten Pflegeleistungen zu bezahlen. Oft müssen darum Kinder und Enkel ihre pflegebedürftigen Angehörigen finanziell unterstützen. Eine private Pflegetagegeldversicherung zahlt einen festen monatlichen Zusatzbetrag aus, damit Pflegebedürftige ihre finanziellen Rücklagen nicht aufbrauchen müssen.

1. Was ist das Pflegetagegeld?

Das Pflegetagegeld ist eine private Absicherung des Pflegerisikos und wird von der Versicherung ausgezahlt, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird. Die Höhe des Tagegeldes kann dabei vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss frei festgelegt werden. Grundsätzlich gibt es statische und flexible Tarife, bei denen die Leistungen entweder je nach Pflegegrad abgestuft oder separat für jeden Pflegegrad festgelegt werden. Daneben stehen Interessierten auch sogenannte „Pflege-Bahr"-Tarife zur Verfügung, die staatlich gefördert werden können. Das Pflegetagegeld steht dem Versicherten frei zur Verfügung, das heißt, es spielt keine Rolle, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim oder zuhause gepflegt wird. Anbieter von Pflegetagegeldversicherungen sind private Krankenversicherungen, welche das Tagegeld allerdings nicht täglich auszahlen, sondern monatlich. Die Pflegetagegeldversicherung ähnelt daher der privaten Pflegerentenversicherung.

2. Für wen ist das Pflegetagegeld sinnvoll?

Der finanzielle Aufwand kann im Pflegefall sehr hoch sein. Die gesetzliche Pflegeversicherung, bei der Krankenversicherte automatisch mitversichert sind, kann jedoch nur eine „Teilkaskoversicherung" bieten. Daher versteht sich das Pflegetagegeld als Zusatzschutz zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Pflegekosten sind vor allem vom Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad), der Art der Unterbringung (also stationär, teilstationär oder häuslich) und dem Standort des Pflegeheims abhängig.

Nach der Pflegereform 2017 belaufen sich die maximalen monatlichen Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5 beispielsweise auf 2.005 Euro bei stationärer Pflege. Bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 5 zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 901 Euro Pflegegeld bzw. 1.995 Euro für Pflegesachleistungen pro Monat. Wird der Betroffene im Pflegeheim betreut, können die Kosten bei diesem Pflegegrad jedoch bis zu 4.000 Euro monatlich betragen – die entstandene Differenz können viele Pflegebedürftige nicht alleine aufwenden.

Die Pflegetagegeldversicherung ist ein Rundumschutz, mit dem Versicherungsnehmer ihre Pflege selbstbestimmt und unabhängig gestalten können. Das Pflegetagegeld ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn bereits einige Jahre vor Renteneintritt absehbar ist, dass Altersrente und eventuelle Rücklagen nicht ausreichen werden, um die finanzielle Versorgungslücke zu schließen. Grundsätzlich macht der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung vor allem in jungen Jahren Sinn, zum Beispiel, wenn das Ersparte oder der Besitz vererbt oder die Angehörigen entlasten werden sollen. Ältere Interessierte und Personen mit Vorerkrankungen werden von vielen Anbietern nicht mehr versichert (Ausnahme: Pflege-Bahr-Versicherung), weshalb hier eher zu einer privaten Pflegerentenversicherung geraten wird.

3. Wonach bemisst sich das Pflegetagegeld?

Das Pflegetagegeld wird grundsätzlich bis zum Lebensende ausgezahlt – aber nur, wenn der Pflegefall eintritt, der üblicherweise mit der Einstufung in einen Pflegegrad nachgewiesen wird. Bei Versicherten, die in einen Pflegegrad eingestuft sind, ergibt sich die Höhe des Pflegetagegeldes aus dem festgelegten Tagessatz und des attestierten Pflegegrades. Die Leistungshöhe kann vom Versicherungsnehmer frei festgelegt werden, wobei die Leistungen in der Regel in 5 oder 10-Euro-Tagessatz-Schritten angepasst werden. Ausgezahlt wird das Pflegetagegeld allerdings monatlich, dabei wird stets von 30 Tagessätzen im Monat ausgegangen. Ein Tagessatz von 60 Euro entspricht dann zum Beispiel einer Monatsleistung von 1.800 Euro. Viele Versicherer verlangen allerdings eine Mindestleistung von beispielsweise 10 Euro oder legen einen maximalen Tagessatz fest (zum Beispiel höchstens 150 Euro).

4. Welche Pflegetagegeldversicherungen gibt es?

Für das Pflegetagegeld gibt es drei unterschiedliche Tarifvarianten, wobei der statische Pflegetagegeld-Tarif am häufigsten vertreten ist.

4.1. Statisches Pflegetagegeld

Der statische Pflegegeld-Tarif wird über einen Tagessatz gesteuert, der frei festgelegt werden kann. Die Gesamtleistung wird allerdings meistens nur bei Pflegegrad 4 und 5 ausgezahlt, die anderen Pflegegrade werden anteilig beglichen. Das kann zum Beispiel 60 Prozent bei Pflegegrad 3 und 30 Prozent bei Pflegegrad 1 und 2 sein, wobei bei stationärer Pflege häufig ein höherer prozentualer Anteil als bei häuslicher Pflege ausgezahlt wird. So kann bei Unterbringung in einem Pflegeheim je nach Versicherer auch schon bei Pflegegrad 2 der komplette Tagessatz erhalten werden.

4.2. Flexibles Pflegetagegeld

Flexible Pflegetagegeld-Tarife bieten, der Name verrät es, oft deutlich mehr Möglichkeiten als statische Tarife. Der wichtigste Unterschied ist, dass Versicherte die Leistungshöhe in jedem Pflegegrad individuell festlegen können. Das ist insbesondere bei niedrigen Pflegegraden vorteilhaft, da hier bereits eine vergleichsweise hohe Leistung für einen relativ günstigen Beitrag erhalten werden kann. Bei statischen Tarifen ist dies nicht möglich, hier müsste der Gesamttagessatz erhöht werden, was auch die Versicherungsbeiträge steigen lassen würde. Einige Anbieter versprechen sogar noch mehr Flexibilität, indem sich die Leistungshöhe für ambulante und häusliche Pflege variabel einstellen lässt.

4.3. Pflege-Bahr-Versicherung

Der Pflege-Bahr-Tarif wurde 2013 eingeführt und versteht sich als staatlich geförderte Pflegetagegeld-Option mit einer Förderung von 5 Euro pro Monat (bzw. 60 Euro pro Jahr). Der Begriff „Pflege-Bahr" hat sich durch die Initiative des ehemaligen Gesundheitsministers Daniel Bahr (FDP) durchgesetzt und wurde bis dato auch „Pflege-Riester" genannt. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Versicherte monatlich einen Mindestbeitrag von zehn Euro selbst trägt.

Um gefördert zu werden, müssen die Tarife einige Kriterien erfüllen. Dazu zählt, dass der Versicherte bei Pflegegrad 1 anteilig mindestens 10 Prozent, bei Pflegegrad 2 mindestens 30 Prozent, bei Pflegegrad 3 mindestens 55 Prozent, bei Pflegegrad 4 mindestens 75 Prozent und in Pflegegrad 5 den vollen festgelegten Tagessatz erhält. Außerdem dürfen die anteiligen Auszahlungen bei häuslicher Pflege nicht niedriger sein als bei stationärer Pflege. In der Regel wird zudem eine fünfjährige Wartezeit vereinbart, auf die der Versicherer jedoch verzichten muss, wenn die Pflegebedürftigkeit auf einem Unfall basiert. Ebenso darf die Pflege-Bahr-Versicherung durch den Versicherer nicht ordentlich gekündigt werden. Zusätzlich gilt bei dieser Versicherung: Versicherungsgesellschaften können Personen mit Vorerkrankungen oder in hohem Alter nicht ablehnen. Eine Gesundheitsprüfung wird daher bei der Pflege-Bahr-Versicherung nicht fällig.

TIPP DER REDAKTION:

Achten Sie darauf, einen Tarif zu wählen, bei dem Sie in häuslicher Pflege die gleichen Leistungen wie bei der Unterbringung in einem Pflegeheim erhalten. So können Sie im Pflegefall selbstbestimmt über Ihre Versorgung entscheiden und pflegende Angehörige angemessen finanziell entlasten.

5. Was kostet eine Pflegetagegeldversicherung?

Die Kosten für eine Pflegetagegeldversicherung sind von einigen Faktoren abhängig. So zahlen jüngere Versicherungsnehmer oft niedrigere Beiträge als ältere Versicherte, weil mit zunehmendem Alter das Risiko der Pflegebedürftigkeit steigt. Ein Beispiel: Ein bei Vertragsabschluss 45-jähriger Versicherter zahlt monatlich in der Regel je nach Versicherer und Tarif zwischen 40 und 90 Euro, ein 60-jähriger Versicherter zwischen 90 und 180 Euro. Zugrunde gelegt wurde bei diesem Beispiel eine monatliche Leistung von 1.500 Euro in Pflegegrad 5.

Weil die Beiträge auf Basis von bestimmten Rechengrößen kalkuliert werden, können sich diese nachhaltig verändern und müssen eventuell angepasst werden. Daher besteht generell das Risiko einer Beitragserhöhung. Zu diesen Rechengrößen zählt beispielsweise neben dem Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter der sogenannte Rechnungszins. Sinken beispielsweise die Zinsen, müssen insbesondere jüngere Versicherte mehr Beiträge bezahlen. Denn die Alterungsrückstellungen, die bei jüngeren Versicherten für den voraussichtlich im Alter wesentlich höheren Leistungsbedarf aufgebaut werden, werfen oft über viele Jahre weniger Zinsen ab. Andersherum können Versicherer die Beiträge auch senken, wenn die Zinsen wieder steigen. Bei Versicherungsgesellschaften ist bei solchen Schwankungen der Beitragshöhe meist von „dynamischer Anpassung" die Rede.

6. Was ist bei der Antragstellung einer Pflegetagegeldversicherung zu beachten?

Bei der Beantragung der privaten Pflegetagegeldversicherung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung fällig, wobei verschiedene Fragen zum Gesundheitszustand gestellt werden. Eine Ausnahme bildet hier wie bereits erwähnt die Pflege-Bahr-Versicherung, deren Leistungsumfang jedoch häufig niedriger ist als bei Pflegetagegeldversicherungen ohne staatliche Förderung. Manchmal besteht die Option, die Beiträge aber einem bestimmten Pflegegrad auszusetzen oder aber sofortigen Versicherungsschutz zu erhalten (ohne Wartezeit).

Selbstverständlich kann die private Pflegerentenversicherung mit Einhaltung einer bestimmten Frist gekündigt werden. In diesem Fall besteht jedoch keine Beitragsrückerstattung. Auch im Todesfall wird üblicherweise nicht ausgezahlt.

HINWEIS DER REDAKTION:

Haben Sie Vorerkrankungen, so lassen Sie sich vor Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung von einem Experten über die Aufnahmekriterien bei den unterschiedlichen Versicherern beraten. Manche Versicherer ohne staatliche Förderung müssen Personen mit bestimmten Erkrankungen oder ab einem bestimmten Alter nicht annehmen. In diesem Fall kann der Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung oder einer privaten Pflegerentenversicherung sinnvoller sein.

7. Welche Vorteile bietet die Pflegetagegeldversicherung?

Das Pflegetagegeld bietet vor allem jungen Erwerbsfähigen große finanzielle Vorteile im Pflegefall und überzeugt durch günstige Beiträge sowie garantierte Leistungshöhe. Bei den unterschiedlichen Tarifen steht eine große Auswahl mit flexiblen Leistungsmöglichkeiten zur Verfügung. Eigentum und Rücklagen können gesichert und Angehörige, zum Beispiel Kinder und Enkel, später finanziell entlastet werden. Der Versicherungsschutz ist weltweit gültig und häufig können die Beiträge ab einem bestimmten Pflegegrad ausgesetzt werden. Die ausgezahlte Rente steht dem Versicherten zur freien Verfügung zu, es muss daher kein Nachweis erbracht werden, dass das Geld zum Beispiel für bestimmte medizinische Hilfsmittel oder für eine Pflegekraft benötigt wird. Eine Alternative zum statischen und flexiblen Pflegetagegeld ist die Pflege-Bahr-Versicherung, die staatlich gefördert wird und auch älteren und kranken Personen eine gute finanzielle Absicherung im Pflegefall bietet.

 

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