Vorsorge & Trauer & Recht Digitale Nachlassverwaltung

Digitale Nachlassverwaltung: letzter Wille im Internet

Was geschieht nach dem Tod mit gespeicherten Daten im Netz? Nur wenige Deutsche regeln ihr digitales Erbe. Digitale Nachlassverwalter bieten einfache Webanwendungen an, mit denen Hinterbliebene den letzten Willen ihres Angehörigen durchsetzen können.

Mit der digitalen Nachlassverwaltung können die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt werden ©BillionPhotos.com | Fotolia.com


1. Was ist digitaler Nachlass?

2. Warum ist digitale Nachlassverwaltung sinnvoll?

3. Was leistet die digitale Nachlassverwaltung?

3.1. Umgang mit Onlinekonten

3.2. Digitale Regelung der Formalitäten

3.3. Digitale Vorsorge

4. Was kostet eine digitale Nachlassverwaltung?


Stirbt eine geliebte Person, steht zunächst die Trauer der Hinterbliebenen an erster Stelle. Spätestens nach der Bestattung aber sehen sich Angehörige mit einer Reihe formaler Angelegenheiten konfrontiert, dazu zählen in erster Linie Abmeldungen. Was bisher nur wenige bedenken: Nicht nur müssen Versicherungsverträge gekündigt oder Bankkonten geschlossen werden, sondern auch im Internet bestehende Verträge und Profile, die ohne Abmeldung weiterlaufen würden. Dabei können unnötige Kosten entstehen, für welche die Erben aufkommen müssen. Daneben kann es für viele Familienangehörige belastend sein, wenn sie die Profile ihrer verstorbenen Angehörigen in sozialen Netzwerken sehen. Unternehmen, die sich auf digitale Nachlassverwaltung spezialisiert haben, bieten einen digitalen Service für Formalitäten sowie professionelle Internetrecherche und digitale Vorsorge an.

1. Was ist ein digitaler Nachlass?

Unter digitalem Nachlass oder digitalem Erbe werden unterschiedliche Rechtspositionen eines verstorbenen Internetnutzers verstanden. Dazu zählen insbesondere Vertragsbeziehungen zu Providern von E-Mail-Konten oder Host- und Access-Konten, aber auch Profile bei sozialen Netzwerken, virtuelle Konten (Online-Banking) und Online-Bezahldienste. Außerdem betrifft der digitale Nachlass Eigentumsrechte des Verstorbenen an Hardware, Nutzungsrechte an Software, Urheberrechte und andere Rechte an Bildern, Foreneinträgen und Blogs.

Umstritten ist aktuell noch die Frage, ob der digitale Nachlass vererbt werden kann. Besonders diskutiert wird, ob zum Beispiel ein Account in einem sozialen Netzwerk als höchstpersönliches Recht mit dem Tod des Nutzers endet und daher auch die Zugangsberechtigung nicht vererblich sein könnte. Rechtliche Entscheidungen fielen bisher jedoch überwiegend positiv für die Befürworter des digitalen Erbes aus.

Herausfordernd ist für Angehörige häufig der Umgang mit dem digitalen Nachlass des Verstorbenen. Meistens sind Passwörter und Zugangsdaten der Accounts nicht bekannt und oftmals wissen Angehörige nicht einmal, bei welchen Dienstleistern der Verstorbene ein Benutzerkonto geführt hat. Insbesondere in den USA wurde die Problematik frühzeitig erkannt, hier konnten sich bereits einige Unternehmen mit der Spezialisierung auf digitale Nachlassverwaltung etablieren. In Deutschland leisten derzeit erste Dienstleister Pionierarbeit auf dem Gebiet der digitalen Nachlassverwaltung. Außerdem bieten inzwischen einige Versicherungsgesellschaften im Rahmen von Rechtsschutzversicherungen Deckung von digitalen Vorsorgevollmachten, Verfügungen und Testamenten sowie Beratung von spezialisierten Nachlassverwaltern an.

2. Warum ist digitale Nachlassverwaltung sinnvoll?

Nicht nur junge Menschen, sondern auch viele Best-Ager nutzen heute intensiv Computer und Smartphone. Das weltweite Datennetz sorgt für eine grenzenlose Informations- und Dienstleistungsvielfalt, auf welche die meisten Menschen nicht mehr verzichten möchten. Im Internet aktiv zu sein und die unzähligen Möglichkeiten des World Wide Webs privat und beruflich zu nutzen, ist heute selbstverständlich geworden. Im Zusammenhang mit Erbe und Nachlass denken jedoch die wenigsten Menschen an das virtuelle Eigentum eines Verstorbenen. Dabei ist es nicht nur für Angehörige sinnvoll, den Nachlass ihres verstorbenen Angehörigen verwalten zu lassen, denn es können sich durchaus auch Vermögenswerte im digitalen Nachlass des Erblassers befinden (z.B. in Form von Kryptowährungen). Zudem ist es für viele Angehörige emotional belastend, wenn die Profile ihrer verstorbenen Angehörigen weiterhin öffentlich im Internet zu sehen sind. Vor allem aber wird es in Zukunft immer wichtiger werden, bereits zu Lebzeiten vorzusorgen – wie bei anderen Erbangelegenheiten auch. Spezialisierte Unternehmen bieten daher neben digitaler Nachlassverwaltung auch digitale Vorsorgedienstleistungen an.

3. Was leistet eine digitale Nachlassverwaltung?

Anbieter digitaler Nachlassverwaltungen bieten umfangreiche Leistungen rund um die Themen digitales Erbe, digitale Vorsorge, Geräteanalyse und -verkauf sowie Regelung von Formalitäten an.

3.1. Umgang mit Onlinekonten

Die Basismethode, um Informationen des Verstorbenen im Internet aufzuspüren, ist die Internetrecherche. Die Nachlassverwaltungen durchforsten dabei oft mehr als 100.000 Onlineshops weltweit und über 50 namhafte soziale Netzwerke. Zusammen mit der Geräteanalyse können somit fast alle Internetbewegungen des Verstorbenen nachvollzogen werden. Gerade weil die zehn größten Internetdienstleister keine deutschen Firmen sind, bestehen bei den Angehörigen oft Kommunikationsprobleme, wenn es um die Löschung von Daten und Konten geht. Darüber hinaus sind insbesondere bei ausländischen Providern oftmals bürokratische Hürden zu überwinden. Anbieter von digitalen Nachlassverwaltungen kümmern sich um die Korrespondenz mit den ausländischen Internetdienstleistern und erstellen, wenn nötig, auch beglaubigte Übersetzungen. Die Unternehmen suchen dabei beispielsweise nach Onlinebanken und Onlinebezahlsystemen, Partnerbörsen, Onlineshops, Verkaufsportalen, Domänenrechten und Webseiten. Diese Informationen werden an die Angehörigen des Verstorbenen direkt oder an Bestattungsunternehmen weitergeleitet, welche die Suche im Auftrag der Angehörigen veranlassen. Die Erben können dann verfügen, was mit den Konten geschieht: Je nach Wunsch werden die Konten anschließend gekündigt, gelöscht, übertragen oder auch fortgeführt. Etwaige weiterlaufende Kosten, welche die Erben laut Gesetz tragen müssen, können auf diese Weise verhindert, Guthaben und Vermögenswerte gesichert werden.

3.2. Digitale Regelung der Formalitäten

Auf dem Markt sind auch digitale Serviceportale verfügbar, mit denen sich Formalitäten nach dem Tod online regeln lassen. Solche Onlineabmeldungen sind zwar kein eigentlicher Bestandteil des digitalen Nachlasses, werden aber von vielen digitalen Nachlassverwaltern ebenfalls angeboten. Dabei haben Bestatter die Möglichkeit, Abmeldungen von Institutionen, Organisationen und Vertragspartnern online vorzunehmen. Dazu zählen zum Beispiel Abmeldungen von Krankenkassen, Versicherungen, Versorgungsämtern, Energieversorgern, Telefonanbietern und dem Rundfunkbeitrag. Die Abmeldung mit der Datenbank, auf der zahlreiche Unternehmen, Behörden und Institutionen verzeichnet sind, funktioniert dabei digital und automatisch. Die Abmeldebestätigungen erhält der Bestatter ebenfalls digital. Mit einem eigenen Kundenaccount können auch die Angehörigen auf das Portal zurückgreifen und nachvollziehen, welche Abmeldungen vorgenommen wurden. Ein großer Vorteil: Wollen Hinterbliebene zu einem späteren Zeitpunkt noch Abmeldungen vornehmen, können sie dies selbständig tun. Auch der digitale Nachlass kann wie oben beschrieben vom Kunden selbst über die digitale Datenbank verwaltet werden.

3.3. Digitale Vorsorge

Digitale Nachlassverwalter bieten auch eine umfangreiche Beratung zum immer bedeutenderen Thema digitale Vorsorge an. Dabei unterstützen die Firmen ihre Kunden Schritt für Schritt bei notwendigen Dokumenten, damit nach dem Tod des Kunden dessen Wille auch rechtlich wirksam ist. Wichtige Dokumente sind zum Beispiel die digitale Vorsorgevollmacht und das digitale Testament. Bei der digitalen Vorsorgevollmacht stellt sich für Kunden vor allem die Frage: Wer soll Zugang zu welchen Daten haben und was soll mit den Daten passieren? Das digitale Testament kann beispielsweise in das reguläre Testament integriert werden. Anschließend können je nach Wille wichtige Daten gerettet, Abonnements gekündigt oder die traurige Nachricht in sozialen Netzwerken geteilt werden.

TIPP DER REDAKTION:

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Bestatter des Vertrauens nach einer digitalen Nachlassverwaltung. Hat er diesen Service nicht selbst im Angebot, empfiehlt er Ihnen gerne Kontakte zu Anbietern.

4. Was kostet eine digitale Nachlassverwaltung?

Die Kosten für Online-Schutzpakete, die von digitalen Nachlassverwaltungen über Bestattungen angeboten werden, sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören Rechercheumfang, Umfang der Formalitäten und – wenn Interessenten für sich selbst vorsorgen wollen -verschiedene digitale Vorsorgeleistungen wie Verfügungen oder Testamente. Ein digitales Schutzpaket für Hinterbliebene kostet dabei rund 50 Euro. Die Trefferquote der digitalen Nachlassverwaltungen ist häufig sehr hoch: Häufig finden Nachlassverwalter ein gewisses Online-Vermögen zum Beispiel aus Online-Bezahldiensten – eine Beauftragung lohnt sich also auch finanziell für die Erben. Vor allem aber können solche Webanwendungen für Personen, die vom Verstorbenen zu Lebzeiten zum digitalen Nachlassverwalter bestimmt worden sind, eine große Hilfestellung sein.

HINWEIS DER REDAKTION:

Um Bestattungsunternehmen mit digitaler Nachlassverwaltung den Umgang mit Ihren Daten zu erleichtern, können Sie auch selbst für Ihr digitales Erbe vorsorgen. Ernennen Sie zum Beispiel eine Vertrauensperson zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter, die nach Ihrem Tod darüber verfügen kann, wie mit Ihren Onlineprofilen oder auch mit Bildern im Internet umgegangen werden soll. Halten Sie Ihren Willen am besten handschriftlich in Ihrem Testament fest.


 

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