Gehhilfen wie Stöcke und Rollatoren sind allgemein bekannt. Diese sind zwar eine wertvolle Hilfe dabei, den eigenen Gang zu unterstützen und den Alltag zu bewältigen, aber wenn man bereits auf eine Gehhilfe angewiesen ist, sind längere Strecken meist ohnehin nicht mehr zu schaffen. Eine Möglichkeit, die mittlerweile von vielen gehbehinderten Senioren genutzt wird, ist da das Elektromobil.
Hier nun die 5 wichtigsten Fragen rund ums Elektromobil:
Ein Elektromobil eignet sich sowohl für die täglichen Wege, etwa in den Supermarkt oder zum Arzt, aber auch für Ausflüge in den Park. Somit behalten Menschen mit Gehbehinderungen ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität und bleiben weiterhin mobil. Rollstuhlzugänge können mit solchen Fahrzeugen meist ebenfalls genutzt werden. Bei der Entwicklung haben die Herstellerfirmen ihr besonderes Augenmerk auf Zuverlässigkeit, die einfache Bedienung sowie Zugänglichkeit gelegt. Die kräftigen Elektromotoren sind wirtschaftlich und leicht zu fahren. Zusätzliche Ausstattungs-möglichkeiten umfassen zum Beispiel eine Überdachung.
Nein, ein Elektromobil unter 25 km/h ist führerscheinfrei. Mit einem Elektromobil bis zu 6 km/h dürfen allerdings nur Rad-, Feld- und Gehwege befahren werden. Mit einem Elektromobil bis zu einer Geschwindigkeit von 15 km/h darf jeder ohne Führerschein auf Straßen und auf Geh- und Radwegen fahren.
Durch ihren leistungsfähigen Elektromotor ist ein Elektromobil sehr umweltfreundlich. Es erzeugt weder Abgase noch andere schädliche Emissionen. Aufgeladen wird es ganz einfach über die Steckdose, eine Batterie sorgt dann für einen ausreichenden Bewegungsradius. Auch das Thema Lärm kommt beim Elektromobil gar nicht erst auf, denn der Motor verursacht kaum Geräusche.
Bei der Anschaffung eines Elektromobils gibt es einige Dinge, die es zu beachten gilt. So trägt man oft die nicht unbedingt kleinen (die je nach Ausstattung von 1000 bis 7000€ rangieren) Kosten selbst, denn die Finanzierung durch die Krankenkasse ist nicht die Regel und muss von Fall zu Fall entschieden werden. Die finanzielle Unterstützung hängt dabei meist von einer vorhandenen ärztlichen Verordnung ab, und selbst dann ist die Auswahl an Modellen auf langsamere Gefährte begrenzt. Des Weiteren sind die Instandhaltungskosten zu beachten, die jedoch bei einer ärztlichen Verordnung auch von der Krankenkasse übernommen werden können.
Alle Elektromobile sind TÜV geprüft und damit für den Straßenverkehr zugelassen. Damit besteht aber auch die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zusätzlich sollte der Halter ein Versicherungsschild hinten am Elektrofahrzeug anbringen Elektromobile bis zu 6 km/h sind von der Versicherungspflicht befreit.
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