Generell werden Hilfsmittel von einem Arzt verordnet und dann von den Krankenkassen bezahlt. Eine Liste von verordnungsfähigen Hilfsmittel finden Sie hier. Jedoch ist eine Zuzahlung von 10% (mindestens 5€ und maximal 10€, aber niemals mehr als die Anschaffungskosten) notwendig. Bei Verbrauchsgegenständen fallen maximal 10€ pro Monat an. Die Krankenkasse kaufen die Hilfsmittel nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, allerdings ist heutzutage keine europaweite Ausschreibung mehr nötig. Die Krankenkassen prüfen zudem die Notwendigkeit der Hilfsmittel für die Heilung oder die Prävention oder den Ausgleich einer Behinderung. Die allgemeinen Grundbedürfnisse des Patienten müssen hierbei gesichert sein. Um höherwertige Produkte zu erhalten muss jedoch oft Widerspruch eingereicht werden.
Bei einer stationären Behandlung wie einem Krankenhausaufenthalt sind die Hilfsmittel bereits im Pflegesatz inbegriffen.