Grundrechte

Die Bundesrepublik ist ein Rechts- und ein Sozialstaat. Daraus folgt, dass die Grundrechtegerade auch der pflegebedürftigen und älteren Menschen geschützt sind. Insbesondere das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf eine Intimsphäre, das Recht auf Eigentum, der Schutz der Familie, die Garantie, Gerichte anrufen zu können, sind im Grundgesetz verbürgt. Bei Übertretungen können die Gerichte feststellen, dass Maßnahmen des Staates oder gar Gesetze verfassungswidrig sind und sie dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Fixierungen durch Bettgitter oder Sedierung mit Medikamenten im Pflegeheim ist grundrechtswidrig, wenn eine Einwilligung fehlt oder eine Selbst- oder Fremdgefährdung auch anders hätte abgewendet werden können, zum Beispiel durch mehr Heimpersonal und eine bessere Finanzierung des Pflegesystems.

 

Quelle:
Prof. Dr. Bernd Schlüter
BERNZEN SONNTAG Rechtsanwälte/ Rechtsanwalt Ansgar Dittmar
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