Heimgesetz


Das sogenannte Heimgesetz regelt alle rechtlichen Aspekte der stationären Pflege älterer Menschen und Behinderter in Heimen. Es wurde 1974 bundesweit eingeführt, jedoch gilt diese Gesetz seit der Föderalimusreform 2006, das die rechtliche Regelung an die Bundesländer abgab, nur noch in den Ländern Sachsen, Thüringen und Hessen, und dort auch nur als Übergang, bis diese Ländern auch eigene Heimgesetze einführen. Für das Heimvertragsrecht ist jedoch weiterhin der Bund zuständig.

  • WICHTIG: Mit „Betreuung“ ist im Heimgesetz die Betreuung in der Pflege und nicht die rechtliche Betreuung im Sinne einer Vormundschaft gemeint.

Beim Heimgesetz steht der Schutz der pflegebedürftigen Menschen im Vordergrund. Es soll dabei die Selbstständigkeit und die Selbstbestimmung dieser Menschen gewahrt werden. Das Heimgesetz deckt dabei Bereiche wie den Heimvertrag und damit zusammenhängende Aspekte wie Kündigungsfristen, die Anforderungen an die Heimbetriebe und die Heimaufsicht ab. Zuletzt kamen Regelungen für die Transparenz des Heimvertrags, das rechtzeitige Ankündigen von Engelterhöhungen und andere Regelung für den Entgelt der Heimleistungen hinzu. Auch wurde die regelmäßige Qualitätssicherung der Heime und die Öffentlichkeitsarbeit sichergestellt.

Damit das Heimgesetz in Kraft tritt, muss die Pflege in einem Heim gegeben sein. Das mag sich zuerst selbstverständlich anhören, jedoch gelten, damit dieser Bestand gewährleistet ist, rechtliche Bestimmungen. So muss eine gewisse Intensität der Pflege gegeben sein, die sie von der Pflege in ambulanten oder teilstationären Umständen absetzt. Wohngemeinschaften sind aufgrund eines hohen Maßes an Selbstversorgung von diesem Gesetz generell ausgenommen. Dennoch ist sind die Grenzen, ab wann ein Heim ein Heim ist, rechtlich nicht vollständig geklärt.

  • WICHTIG: Das Heimgesetz greift erst dann, wenn die Betreuung in einem Pflegeheim über einen längeren Zeitraum - das heisst, länger als 3 Monate - erfolgt.



Weiterfüuhrende Links:

http://www.gesetze-im-internet.de/heimg/ (Das Heimgesetz zum Nachlesen)

http://www.wifi-senioren.de/content/wohnen-pflege/altenheime/heimgesetz.html
(Artikel zum Thema)

http://www.heimgesetze.de/
(Die Heimgesetze der verschiedenen Bundesländer)

Quellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Heimgesetz


http://www.pflegewiki.de/wiki/Heimgesetz

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