Hörverlust erkennen und behandeln

 

Wesentliche Ursachen für Hörverlust

Neben einer angeborenen Hörschwäche gibt es zwei wesentliche Ursachen für einen Hörverlust:

  1. Hohe Lärmbelastung: Weltweit ist ein starker Anstieg des allgemeinen Geräuschpegels zu verzeichnen. Jeder ist in Beruf und Freizeit zahlreichen Lärmquellen ausgesetzt: So sind wir beispielsweise am Arbeitsplatz von Lärm umgeben oder überschreiten die Lärmgrenze in unserer Freizeit im Konzert oder als Hobby-Handwerker an der Motorsäge. Dabei kann ein relativ kurzer, aber hoher Schallpegel ebenso Schaden anrichten wie dauerhafte Belastung auf niedrigem Niveau.
  2. Altersschwerhörigkeit: Wir alle verlieren früher oder später an Hörvermögen, denn der Verlust an Hörfähigkeit ist eine natürliche Folge des Alterns. Statistisch gesehen kommt es etwa ab dem 50. Lebensjahr zu einer allmählich fortschreitenden Abnahme des Hörvermögens. Außerdem wird die Altersschwerhörigkeit durch dauerhafte Lärmbelastung, Vererbung, und externen Faktoren wie beispielsweise Diabetes oder Durchblutungsstörungen in Ihrer Ausprägung verstärkt.

 

Hinweise auf eine Hörschwäche

  • Sie werden häufiger darauf hingewiesen, dass Sie den Fernseher oder das Radio zu laut einstellen.
  • Sie verstehen Ihre Gesprächspartner am Telefon weniger gut.
  • Menschen in Ihrer Umgebung scheinen undeutlich zu sprechen.
  • Sie müssen bei Gesprächen oft nachfragen.
  • Es fällt Ihnen schwer, in größeren Runden den Gesprächen zu folgen.
  • Andere beschreiben ein Hörerlebnis, das Sie so nicht wahrgenommen haben.
  • Sie überhören die Türklingel oder das Telefonklingeln hin und wieder.
  • Sie bemerken als Fußgänger herannahende Fahrzeuge häufig erst sehr spät.
  • Wenn jemand Ihnen etwas zuflüstert, verstehen Sie es nicht.

 

Warum frühzeitiges Handeln Sicherheit bringt

Hörverlust ist häufig ein schleichender Prozess, der für den Betroffenen unbemerkt voranschreitet. Experten gehen davon aus, dass in Deutschland Hörprobleme im Schnitt sieben bis zehn Jahre zu spät behandelt werden. In dieser Zeit verlernt das Gehirn mit verlorengegangenen akustischen Informationen umzugehen: Die akustischen Erinne¬rungen verblassen. Dieses verlorene „Wissen“ im Umgang mit unserer hörbaren Welt muss dann erst mühsam wieder erlernt werden. Aus diesem Grund raten Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und Hörgeräte-Akustiker zum Schutz des Gehörs und im Falle einer Schwerhörigkeit zu einer frühzeitigen Nutzung von Hörgeräten. Je früher man sich entschließt, etwas zu tun, umso aussichtsreicher sind die Chancen auf ein langfristig gutes Hören.

Der Weg zum Hörgerät

Eine erste unverbindliche Beratung beim Hörgeräteakustiker ist auch ohne Arztbesuch möglich:

Hörtest

Bei einem Hör- oder Sprachtest wird die Leistungsfähigkeit beider Ohren gemessen. Dieser Test gibt Aufschluss über den Grad Ihres Hörvermögens und dauert wenige Minuten.

Resultate Hörtest

Der Hörgeräte-Akustiker erklärt ausführlich die Ergebnisse des Tests. Der Test zeigt, wie weit das Hörspektrum reicht und welche Lautstärken und Geräusche noch problemlos gehört werden.

Was können Hörgeräte für mich tun?

Der Hörgeräte-Akustiker kann aufgrund des Tests klären, bis zu welchem Grad der Hörverlust durch Hörgeräte ausgeglichen werden kann und wo ggf. auch Grenzen bestehen.

Persönliche Anforderungen

Im Gespräch klärt der Hörgeräte-Akustiker genau, in welchen Situationen Probleme beim Hören erlebt werden. Er macht sich ein genaues Bild von der Hörumwelt und vom individuellen Alltag.

Individuelle Anpassung

Die Hörgeräte werden vom Hörgeräte-Akustiker am Computer so programmiert, dass die persönlichen Bedürfnisse und Testergebnisse berücksichtigt werden.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Es gibt bereits sehr gute zuzahlungsfreie Hörgeräte für gesetzlich Versicherte*. Pauschale Informationen gibt es für diesen Bereich jedoch nicht, da hier unter anderem das individuelle Hörprofil als auch die Wahl der Krankenkasse einen wesentlichen Ein-fluss haben.


* Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher Verordnung. Zuzüglich der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10,– € pro Hörgerät. Privatpreis: 430,– € pro Hörgerät.

Quelle: Kind Hörgeräte

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