Neben einer angeborenen Hörschwäche gibt es zwei wesentliche Ursachen für einen Hörverlust:
Hörverlust ist häufig ein schleichender Prozess, der für den Betroffenen unbemerkt voranschreitet. Experten gehen davon aus, dass in Deutschland Hörprobleme im Schnitt sieben bis zehn Jahre zu spät behandelt werden. In dieser Zeit verlernt das Gehirn mit verlorengegangenen akustischen Informationen umzugehen: Die akustischen Erinne¬rungen verblassen. Dieses verlorene „Wissen“ im Umgang mit unserer hörbaren Welt muss dann erst mühsam wieder erlernt werden. Aus diesem Grund raten Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und Hörgeräte-Akustiker zum Schutz des Gehörs und im Falle einer Schwerhörigkeit zu einer frühzeitigen Nutzung von Hörgeräten. Je früher man sich entschließt, etwas zu tun, umso aussichtsreicher sind die Chancen auf ein langfristig gutes Hören.
Eine erste unverbindliche Beratung beim Hörgeräteakustiker ist auch ohne Arztbesuch möglich:
Bei einem Hör- oder Sprachtest wird die Leistungsfähigkeit beider Ohren gemessen. Dieser Test gibt Aufschluss über den Grad Ihres Hörvermögens und dauert wenige Minuten.
Der Hörgeräte-Akustiker erklärt ausführlich die Ergebnisse des Tests. Der Test zeigt, wie weit das Hörspektrum reicht und welche Lautstärken und Geräusche noch problemlos gehört werden.
Der Hörgeräte-Akustiker kann aufgrund des Tests klären, bis zu welchem Grad der Hörverlust durch Hörgeräte ausgeglichen werden kann und wo ggf. auch Grenzen bestehen.
Im Gespräch klärt der Hörgeräte-Akustiker genau, in welchen Situationen Probleme beim Hören erlebt werden. Er macht sich ein genaues Bild von der Hörumwelt und vom individuellen Alltag.
Die Hörgeräte werden vom Hörgeräte-Akustiker am Computer so programmiert, dass die persönlichen Bedürfnisse und Testergebnisse berücksichtigt werden.
Es gibt bereits sehr gute zuzahlungsfreie Hörgeräte für gesetzlich Versicherte*. Pauschale Informationen gibt es für diesen Bereich jedoch nicht, da hier unter anderem das individuelle Hörprofil als auch die Wahl der Krankenkasse einen wesentlichen Ein-fluss haben.
* Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher Verordnung. Zuzüglich der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10,– € pro Hörgerät. Privatpreis: 430,– € pro Hörgerät.