Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?


Begriff Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig im Sinne des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung) auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

„Hilfe" bedeutet dabei, die Unterstützung, die teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder die Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel
der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen.

Nicht als pflegebedürftig gilt damit, wer nur kurzzeitig auf Hilfe angewiesen ist (z. B. durch einen sturzbedingten Knochenbruch), nur einen allgemeinen Betreuungsbedarf hat oder wer ausschließlich Hilfe bei der Haushaltsführung benötigt.

Pflegestufen

Um dem unterschiedlich hohen Pflegeaufwand bei Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber drei Pflegestufen definiert. Dabei gilt: Je höher die Pflegestufe und der pflegerische Aufwand, desto höher die Leistungen.

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Pflegebedürftigkeit erkennen


Erste Verdachtsmomente und hilfreiche Ansprechpartner

Niemandem fällt es leicht, sich einzugestehen, dass man ohne fremde Hilfe nicht mehr zurecht kommt. Oftmals sind es dann Angehörige, Freunde oder Nachbarn, denen auffällt, dass ein nahestehender Mensch seinen Alltag nicht länger allein bewältigen kann. Dies kann auch zu Konflikten führen, weil derjenige selbst die eigene Lebenssituation meist anders beurteilt. Wichtig ist jedoch, lieber frühzeitig Hilfe zu zulassen, als sich selbst - und ggf. sogar andere - in Gefahr zu bringen.

Das kann z. B. das vergessene Essen auf dem Herd oder ein Sturz sein, nach dem ein Aufstehen alleine nicht mehr möglich ist. Zugegeben, das heißt noch lange nicht, dass man pflegebedürftig ist. Aber solche Ereignisse sollte man zum Anlass nehmen, sich gemeinsam über das Thema Pflege Gedanken zu machen.

Um herauszufinden, ob man selbst bzw. ein Angehöriger pflegebedürftig ist und ob Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bestehen, sollte man bewusst darauf achten, bei welchen Verrichtungen wie oft und wie lange Unterstützung benötigt wird. Hier hilft der Blick auf die gesetzliche Definition von Pflegebedürftigkeit.

Antragstellung

Erhärtet sich der Verdacht einer Pflegebedürftigkeit und man möchte Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, muss als erstes ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden.Gesetzlich Versicherte reichen den Antrag bei ihrer Pflegekasse, privat Versicherte bei ihrem privaten Krankenversicherer ein. Der Antrag kann ganz formlos schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Im Anschluss bekommen Sie die notwendigen Formulare zugeschickt, die Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Der Antrag muss durch den Versicherten selbst gestellt werden. Liegt eine Vollmacht vor , kann die Beantragung der Pflegeleistungen auch durch einen Angehörigen, Nachbarn oder sonstigen Bevollmächtigten erfolgen.

Wer stellt Pflegebedürftigkeit fest?

Liegt der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung mit allen erforderlichen Unterlagen vor, veranlasst Ihre Pflegekasse eine Begutachtung des Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei den Versicherten einer Knappschaft, erfolgt die Begutachtung durch den Sozialmedizinischen Dienst (SMD), bei privat Versicherten bundesweit durch die MEDICPROOF GmbH.

Der Gutachter meldet sich i. d. R. einige Wochen nach der Antragstellung und vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch, um die Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in die richtige Pflegestufe direkt im eigenen Wohnbereich zu beurteilen. Innerhalb von 5 Wochen nach der Antragstellung erhalten Sie in aller Regel die Entscheidung der Pflegekasse.

Vorbereitung auf den Besuch des Gutachters

Auf den Besuch des Gutachters sollte man sich gut vorbereiten, um ein klares Bild der Pflegesituation darstellen zu können. Besonders empfehlenswert ist es, vorher mindestens eine Woche lang ein Pflegetagebuch zu führen. In diesem sollte die Pflegeperson sehr genau und detailliert festhalten, welche Pflegetätigkeiten mit wieviel Zeitaufwand täglich erfolgen. Diese Auflistung hilft bei der Einstufung in eine Pflegestufe, aber auch bei ggf. notwendigen Widerspruchsverfahren.

Gesetzlich Versicherte sollten sich an ihre Kranken- bzw. Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in ihrer Nähe wenden, um einen geeigneten Vordruck zu erhalten.

Hilfreich ist, wenn zum Hausbesuch des Gutachters wichtige medizinische Unterlagen vorliegen, die ggf. Rückschlüsse auf die Schwere der Pflegebedürftigkeit zulassen. Sprechen Sie hierüber am besten mit dem behandelnden Arzt.

Neben der Beurteilung der körperlichen Verfassung sowie des Pflegebedarfs wird auch das Wohnumfeld begutachtet und ggf. Empfehlungen zur Verbesserung der Wohnsituation gegeben. Zu dem Besuchstermin sollten alle Pflegepersonen (also ggf. auch der ambulante Pflegedienst) anwesend sein.

Wichtig: Ist eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, hat jeder Betroffene einen Rechtsanspruch auf eine ausführliche Pflegeberatung.

 

Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

 

Oftmals ist eine alleinige Pflege durch Angehörige nicht möglich, sei es aus Zeitgründen oder weil bestimmte Verrichtungen von Angehörigen nicht ausgeübt werden können. Möchte man trotzdem eine Pflege zu Hause gewährleisten, helfen ambulante Pflegedienste.

Diese bieten ein breites Spektrum an Hilfeleistungen und Pflegetätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen an, z. B. bei

  • der Grundpflege (umfasst z. B. Körperpflege,Mobilität, Ernährung),
  • der Beratung der Betroffenen und Pflegepersonen,
  • der Vermittlung von Hilfsdiensten (z. B. „Essen auf Rädern")
  • der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Das Leistungsangebot und die Preise können je nach Anbieter stark variieren. Auch bei der Qualität gibt es zum Teil große Unterschiede. Neben der Erstellung von Pflegegutachten für gesetzlich Krankenversicherte beurteilt der Medizinische Dienst auch die Qualität von Pflegediensten und Pflegeheimen.

Bewertet werden bei ambulanten Pflegediensten folgende Bereiche (bestehend aus mehreren Unterkriterien):

  • pflegerische Leistungen
  • ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
  • Dienstleistung und Organisation
  • Befragung der Kunden

Die Benotung der ambulanten, bereits bewerteten Pflegedienste in Ihrer Nähe finden Sie z. B. auf der Internetseite www.pflegenoten.de oder fragen Sie den zuständigen Gutachter oder Pflegeberater.

 

Was kostet Pflege heute?

Die Kosten, die durch eine Pflegebedürftigkeit entstehen, sind in der Regel recht hoch. Neben den ohnehin anfallenden Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft, stellt die eigentliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder das Heimpersonal den größten finanziellen Posten dar.

Wird die Pflege von Angehörigen übernommen, entstehen der Pflegeperson häufig Einkommensverluste, da der Beruf meist ganz oder teilweise aufgegeben werden muss. Auch Kosten
für eine zusätzliche Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst können entstehen, z. B. wenn der Pflegedienst bestimmte Verrichtungen wahrnimmt, die durch die Angehörigen nicht zu bewerkstelligen sind. Ebenso wird eine Pflegevertretung für den Urlaub und für Krankheitstage der Pflegeperson benötigt.


Hinzukommen ggf. Aufwendungen für Umbauten und Pflegehilfsmittel. Die genaue Höhe der Kosten lässt sich pauschal nur schwer beziffern, da sich diese nach dem individuellen Pflegebedarf und dem Wohnort (hier gibt es einige regionale Unterschiede) richten.

 

 

Quelle: Barmenia Versicherung

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