Pflegeversicherung

 

PflegeversicherungDie Pflegeversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung in Deutschland. Ihr Träger, die Pflegekassen, sind ein eigenständiger Teil der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn man bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet ist, so schließt man automatisch auch eine Pflegeversicherung ab. Dies ist auch bei einer privaten Krankenversicherung der Fall.

Die Pflegeversicherung dient der der Finanzierung der Pflegekosten im Pflegefall. Der Beitragssatz liegt bei 1,95% und wird bei Arbeitnehmern zu gleichen Teilen von dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber bezahlt (Ausnahme Sachsen: 1,475% zu 0,475%). Kinderlose Menschen über 23 Jahren, die ab dem 1. Januar 1940 geboren sind, müssen zusätzlich 0,25% Zusatzbeitrag leisten. Private Pflegeversicherungen dagegen haben unterschiedliche Gliederungen ihrer Beitragssätze. Diese sind in der Regel von dem Eintrittsalter abhängig.

 

Leistungen 

Die Finanzierung durch die Pflegeversicherung erfolgt gemäß der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellten Pflegestufe. Jede Finanzierung durch die Pflegekasse muss beantragt werden.

 

 

Pflegestufe 1

Hilfebedarf von mehr als 90 Minuten pro Tag, davon die Hälfte für Grundpflege

Stationäre Pflege: 1023€

Ambulante Pflege: 450€

pro Monat

Pflegestufe 2

Hilfebedarf von mehr als 180 Minuten täglich, bei 120 Minuten Grundpflegezeit

Stationäre Pflege: 1279€

Ambulante Pflege: 1100€

pro Monat

Pflegestufe 3

Hilfebedarf von mehr als 300 Minuten und 240 Minuten Grundpflege die auch in der Nacht benötigt wird

Stationäre Pflege: 1550€

Ambulante Pflege: 1550€

pro Monat

Pflegestufe 3 mit Härtefall

Nur in Sonderfällen möglich

Stationäre Pflege: 1918€

Ambulante Pflege: 1918€

pro Monat

 

Bei häuslicher Pflege kann zudem ein Pflegegeld von bei Pflegestufe I 225€, bei Pflegestufe II 430€ und bei Pflegestufe III 685€ beantragt werden. Zudem kann eine Unterstützung bei der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege oder die sogenannte Pflegestufe 0, die häufig bei Demenz-Kranken festgestellt wird, in Anspruch genommen werden. Ebenfalls teilfinanziert werden medizinische Hilfsmittel und einen Umbau zur Wohnumweltverbesserung.

Bildquelle: Margot Kessler / pixelio.de

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