Recht

Um den eigenen Lebensabend in Würde verbringen zu können, sollten die rechtlichen Aspekte des Ruhestands frühzeitig berücksichtigt werden.

Richterhammer und Münzen.
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Sicherstellung der Selbstständigkeit

Mit den rechtlichen Aspekten des Älterwerdens sollte sich am besten bereits vor dem Eintritt ins Rentenalter, spätestens jedoch im Ruhestand, befasst werden. Nicht nur das Aufsetzen eines Testaments ist hierbei wesentlich. Vorkehrungen und Entscheidungen müssen auch für den möglichen Fall von Krankheit, Unfall und den damit verbundenen Verlust der Selbstständigkeit getroffen werden. Dies sollte in Form von (Vorsorge-)Vollmachten rechtsgültig abgesichert sein, damit Wünsche des Betroffenen berücksichtigt werden können. Auch wenn diese Thematik so mancher gerne vor sich hinschiebt, sollten Vorsorgevollmachten unbedingt erteilt werden. Sonst kann es zu ungewollten Komplikationen für die Angehörigen kommen.

Nur jeder Fünfte kümmert sich um einen der wichtigsten Bestandteile der Ruhestandsplanung: das Testament. Auch die Thematik der Schenkung zu Lebzeiten spielt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Es gilt bei der Planung des Ruhestandes bzw. bei einer finanziellen Übertragung an die Angehörigen zu klären, wie viel an die Nachkommen vererbt werden soll und noch selbst zur Verfügung stehen soll. Wer im Gegensatz dazu gar nichts zu vererben hat, seine Angehörigen nicht finanziell belasten möchte und Angst vor einer möglichen Armenbestattung hat, sollte zu Lebzeiten eine zweckgebundene Begräbnisvorsorge abgeschlossen haben. Auf diese Weise ist eine angemessene Grabstätte gesichert.

Plötzlich ein Pflegefall

Mit zunehmendem Alter wird auch die Abhängigkeit von Medikamenten und Pflegehilfsmitteln immer größer. Die Thematik der Medikamentenzuzahlung ist dabei für Senioren sehr wichtig. Da eine mögliche medikamentöse Therapie jedoch kostspielig sein kann, hat der Gesetzgeber einen von den Krankenkassen unabhängigen, jährlichen Höchstbetrag für zuzahlungspflichtige Leistungen der Krankenkassen wie Medikamente oder medizinische Hilfsmittel festgelegt. Auch der Eigenanteil bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder die Zuzahlung bei häuslicher Krankenpflege sind damit abgedeckt. Die verbundenen Kosten für Pflegehilfsmittel können sich Angehörige erstatten lassen.

Sollte eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes eintreten und jemand zum Pflegefall werden, so kann der Betroffenen nach Möglichkeit zu Hause im gewohnten Umfeld intensiv gepflegt werden. Ist es nicht möglich, die Pflege selbst zu leisten, und besteht der Wunsch, auf ein Pflegeheim zu verzichten, ist die 24h-Betreuung durch osteuropäisches Pflegepersonal eine mögliche Alternative.

Egal, für welche Art der Pflege sich Angehörige letztendlich entscheiden, über das Recht auf einen Lebensabend in Würde verfügt jeder Betroffener. Dieses Recht wird häufig auch in Bezug auf freiheitsentziehende Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen thematisiert. Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen, inwieweit solche Maßnahmen vor allem bei Patienten mit Demenz gerechtfertigt sind, um beispielsweise Stürze zu verhindern oder ob es andere Wege und Möglichkeiten gibt, Betroffene vor sich selbst zu schützen. Das Recht auf einen Lebensabend in Würde hat sich besonders die Hospiz- und Palliativarbeit zur Aufgabe gemacht, wobei sie sich an alle Menschen richtet, die von einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung betroffen sind.

Rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod

Das Verscheiden eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen immer eine emotional belastende Zeit. Für sie ist es daher schwierig, sich mit den nun aufkommenden Fragen und den ersten Schritten nach dem Tod auseinanderzusetzen. Eine sachliche Herangehensweise fällt nicht leicht, ist jedoch notwendig für anstehende Entscheidungen. Die Wünsche des Verstorbenen sollten dabei im Vordergrund stehen. Hierzu zählen vor allem die Trauerfeier und die Wahl der Ruhestätte. Immer häufiger werden hier Sonderformen wie eine Waldbestattung gewählt. Jedoch macht der Friedhofszwang in vielen Teilen Deutschlands dies nicht immer möglich.

Ob finanzielle Vorsorge für das Rentenalter oder die Absicherung von Bestattungskosten, ob rechtliche Weichenstellungen in Form von Vollmachten oder einem Testament, es gilt, sich mit diesen Angelegenheiten frühzeitig auseinanderzusetzen. Während eine finanzielle Altersvorsorge schon in jungen Jahren abgeschlossen werden sollte, lassen sich hingegen eine zweckgebundene Begräbnisvorsorge, Vollmachten und ein Testament auch noch zu einem späteren Zeitpunkt abschließen. Viele Menschen schieben diese wichtigen Entscheidungen, wie beispielsweise eine Patientenverfügung, auf, da sich die meisten ungern mit der eigenen Sterblichkeit befassen möchten. Solche Regelungen sind jedoch für den möglichen Verlust der Selbstständigkeit oder dem Todesfall hilfreich. Sind keine Vorkehrungen getroffen, können die Hinterbliebenen die individuellen Vorstellungen des Betroffenen von einem Altwerden und Sterben in Würde nicht realisieren. Doch Selbstbestimmtheit bis zum Schluss kann durch einige Formalitäten ganz einfach sein.

 

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