Medizinische Rehabilitation


Die medizinische Rehabilitation, oder kurz Reha, ist ein umfassender Themenbereich, der Maßnahmen zur physischen oder psychischen Wiederherstellung nach einer schweren Krankheit, Operation oder Suchterkrankung beinhaltet. Eine Rehamaßnahme kann jede Altersgruppe betreffen, aber dennoch birgt die mit dem Alter ansteigende Anfälligkeit für körperliche und seelische Gebrechen auch eine zunehmende Notwendigkeit für Rehamaßnahmen. Eine solche Rehabilitation findet oft in speziellen Rehakliniken auf stationärer Ebene statt, kann aber auch ambulant stattfinden, wobei je nach Fall eine Kombination von beiden Formen angewandt wird.

Wann ist eine Rehamaßnahme sinnvoll?

Gerade bei älteren Menschen ist nach einer schweren Erkrankung oder einem größeren operativen Eingriff eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes nicht nur sinnvoll, sondern auch wichtig, um möglichst lange die Selbstständigkeit und Lebensqualität der betroffenen Person zu erhalten. Von diesen Faktoren hängt nämlich nicht nur das direkte persönliche Wohl der Person ab, sondern auch seine Fähigkeit, am sozialen Leben teilzuhaben. Generell ergibt sich die Notwendigkeit einer Rehamaßnahme im Alter aus den für ältere Menschen typischen Krankheiten oder Schädigungen, wie zum Beispiel nach einem Schlaganfall, um die motorischen Fähigkeiten der betroffenen Person wiederherzustellen oder Krebserkrankungen mit eventueller Chemotherapie.

Was ist zu beachten?

Grundsätzlich ist eine stationäre Rehamaßnahme erst dann zulässig, wenn eine ambulante Reha nicht mehr ausreicht. Rehakliniken bieten jedoch ein ebenso vielfältiges Angebot an wie ambulante Einrichtungen und Praxen. Hierbei liegt der Fokus auf verschiedensten therapeutischen Maßnahmen, die je nach zugrundeliegender Erkrankungen unterschiedlich ausfallen. Selbst für besonders drastische Fälle wie zum Beispiel den Umgang mit einer Prothese gibt es Angebote.
Eine Rehamaßnahme dauerte im Schnitt 3 Wochen oder auch länger. Der Anspruch auf Rehamaßnahmen kann im Abstand von 4 Jahren gestellt werden, wenn notwendig aber auch in einem kürzeren Abstand. Für gewöhnlich ist für die Finanzierung einer Reha der Träger der Rentenversicherung zuständig, wobei pro Tag bei der Gesetzlichen Rentenversicherung 10€ Zuzahlung hinzukommen. Die Kosten einer Reha können, sofern ein Amtsarzt attestiert, dass sie unbedingt notwendig ist, von der Steuer abgesetzt werden.

TIPP: Ein Suchmodul für Rehaklinikien in Deutschland finden Sie hier:

http://www.degemed.de/kliniksuche.html

Quellen:

http://www.degemed.de/faq.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Reha

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