Rente

 

RenteDieser Artikel beinhaltet ausschließlich die private Altersvorsorge die zusätzlich zu der gesetzlichen Altersvorsorge getroffen werden kann.

Die private Altersvorsorge ist eine Versicherung, die nicht bei dem Tod des Versicherten wirksam wird, sondern bei dem Eintritt ins Rentenalter. Es ist deshalb grundsätzlich keine Prüfung des Gesundheitszustands notwendig. Finanziert wird die private Altersvorsorge durch monatliche Beiträge und ausgezahlt wird diese entweder in einer einmaligen Zahlung beim Eintritt ins Rentenalter oder monatlichen Beträgen.

 

Bei der Auszahlung muss, man jedoch bedenken, dass im Durchschnitt eine Inflation von 2% vorliegt. Dem wirkt der Zinssatz von aktuell garantierten 2,25% entgegen. Zusätzlich fallen jedoch in den ersten Jahren noch Bearbeitungsgebühren an, die von den Sparbeiträgen abgezogen werden. Deshalb ist es ratsam eine Rentenversicherung in dieser Zeit nicht zu kündigen. Als Ausgleich zu diesen Kosten, werden dem Versicherten in Form einer Überschussbeteiligung Anteile an den Gewinnen, die die Versicherung durch Anlage des Geldes verdient, gut geschrieben. Jedoch werden diese bei Angeboten oft miteinkalkuliert. Es ist also zwischen der prognostizierten Rente, die diese Überschüsse mit einbezieht und der garantierten Rente dringend zu unterscheiden.

 

Riester- und Rüruprente 

Zudem gibt es zwei Formen einer vom Staat geförderten, privaten Rentenversicherung.

 

Die Riesterrente, die auf den Minister Walter Riester zurückgeht, ist eine Rentenversicherung, die vom Staat mitfinanziert wird. Auf sie Anspruch haben alle Bundesbürger, außer Selbständige ohne Rentenverpflichtung, Menschen die einen verkammerten Beruf ausüben, Altersrentner, versicherungsfrei Beschäftigte und Studenten. Der Zuschuss durch den Staat beträgt jährlich aktuell 154 Euro sowie 183 Euro für jedes Kind. Diese werden als Steuerersparnis umgerechnet. Der zu zahlende Beitrag beträgt 4% des Einkommens, jedoch maximal 2100 Euro pro Jahr.

 

Die Rüruprente hat dagegen vor allem Selbständige als Zielgruppe, die die Riesterrente nicht in Anspruch nehmen können. Ausgezahlt wird nur in Form einer Leibesrente und ab dem 62. Lebensjahr (ab dem 31. Dezember 201, bis dahin ab dem 60. Lebensjahr). Diese Versicherung ist in der Ansparphase nicht pfändbar und bringt eine Steuerersparnis von derzeit bis zu 70% (bis maximal 2940 Euro) ein. Der steuerpflichtige Prozentsatz bei der Auszahlung bei Rentenbeginn steigt jedoch jährlich um 2% an.

Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de

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