Schwerbehindertenausweis


Der Schwerbehindertenausweis ist ein Dokument, das ein betroffener Mensch bei sich trägt, um sich als für besondere Leistungen berecht auszuweisen. Des Weiteren wird dieser Ausweis benutzt, um sich bei Behörden oder anderen Einrichtungen als eine solche Person auszuweisen. Eine Vielzahl von behinderten Menschen tragen einen Schwerbehindertenausweis, wie zum Beispiel Blinde oder Gehörlose. Aber oft wird auch mit fortschreitendem Alter ein Grad der Schwerbehinderung erreicht, wenn zum Beispiel eine altersbedingte Gehbehinderung vorliegt. Gesetzlich wird der Ausweis in der Schwerbehinderten-ausweisverordnung geregelt.

Der Grad einer Behinderung wird dabei in Zehnerschritten von 0 bis 100 festgelegt, wobei erst ab einem Grad von 50 eine Schwerbehinderung vorliegt. Neben dieser allgemeinen Messeinheit können auch Merkzeichen auf dem Ausweis gesetzt werden, die auf bestimmte gesundheitliche Merkmale verweisen. So verweist zum Beispiel „aG“ auf eine außergewöhnliche Gehbehinderung, während „Bl“ und „Gl“ jeweils für „Blind“ und „Gehörlos“ stehen“. Merkezeichen werden aber auch verwendet, um für besondere Leistungen zu berechtigen, zum Beispiel zum Nutzen eines Fahrdienstes oder Ermäßigungen beim Wohnen. Weiter befreit das Merkzeichen „RF“ von der Rundfunk- und Fernsehgebür, während „1. Kl“ zur Nutzung der 1. Klasse bei der Deutschen Bahn berechtigt. Ein Beiblatt mit Wertmarke berechtigt zudem zur unentgeltlichen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

  • WICHTIG: Für gewöhnlich ist für die Wertmarke eine Zuzahlung von 30€ pro Halbjahr zu leisten.

Somit dient ein Schwerbehindertenausweis auch als Hilfsmittel, um Nachteile im Alltag auszugleichen. Natürlich muss der Zustand der Schwerbehinderung zuerst von einem Arzt geprüft werden, bevor ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden kann. Dieses Gutachten wird entweder beim Versorgungsamt oder dem Amt für Soziale Angelegenheiten erstellt. Des Weiteren sollte man beachten, dass ein Schwerbehindertenausweis für maximal 5 Jahre ausgestellt wird und dann wieder verlängert werden muss.


Weiterführende Links:

http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html
(Die Schwerbehindertenausweisverordnung zum Nachlesen)

http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9196&SID=p2lfnfbQ3HR380YtSIkUMhfMI32djZ (Artikel zum Thema)

http://www.senioren-ratgeber.de/Pflege/Schwerbehinderten-Ausweis-Was-die-Merkzeichen-bedeuten-118391.html (Artikle zum Thema mit Erläuterung aller gängigen Merkzeichen)

Quellen:

http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9196&SID=p2lfnfbQ3HR380YtSIkUMhfMI32djZ

http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis

http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung

Informationen für Senioreneinrichtungen / Pflegeeinrichtungen | Informationen für Kooperationspartner | Kontakt | Impressum
© 2012 Privatinstitut für Transparenz im Gesundheitswesen GmbH