Tagespflege


Die Tagespflege stellt, ähnlich wie die Nachtpflege, die Unterbringung und Verpflegung einer Person in einer teilstationären Einrichtung während des Tages dar und soll als Ergänzung einer ambulanten Pflege dienen.

Wann ist eine Tagespflege sinnvoll?

Generell ist eine Tagespflege sinnvoll, wenn die pflegebedürftige Person noch bis zu einem gewissen Maß selbstständig ist, den Alltag aber nicht mehr allein bewältigen kann. Durch eine Teilzeitpflege am Tag kann somit die betroffene Person noch möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld weiterleben und wird gleichzeitig aber auch im Alltag entlastet. Jedoch wird nicht nur der pflegebedürftigen Person selbst Erleichterung verschafft, sondern auch pflegenden Angehörigen, die so zumindest einen Teil ihrer Zeit wieder frei nutzen können.
Oft empfiehlt sich eine Tagespflege als Übergang, wenn eine Demenzerkrankung in einem frühen Stadium vorhanden ist, sie aber noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass eine vollstationäre Unterbringung erforderlich wird. Erneut darf man hier nicht den Erhalt der Lebensqualität unterschätzen, die die Vermeidung der Unterbringung in einem Heim mit sich bringt.

Was ist zu beachten?

Eine Tagespflege wird generell für einen Zeitraum von 6 bis 8 Stunden täglich angeboten, zudem meisten ausschließlich werktags (je nach Einrichtung auch Samstags). Allgemein bietet die Tagespflege in einer stationären Einrichtungen ein umfangreiches Angebot für die Strukturierung des Tages an, wie zum Beispiel Beschäftigungsangebote oder gemeinsames Essen, immer ergänzt durch professionelles Pflegepersonal. Viele Einrichtungen bieten zusätzliche Leistungen an, wie zum Beispiel Hol- und Bringdienste.
Finanziell gelten wie bei anderen Pflegeformen die von der Krankenkasse über die Pflegestufen geregelte Pflegekostenübernahme. Diese schließt nicht die sogenannten „Hotelkosten“, also die Kosten für Unterbringung und Pflege mit ein, für die die betroffene Person selbst aufkommen muss. Was außerdem zu beachten ist, ist die Möglichkeit, dass eine Einrichtung keinen Vertrag mit einer Pflegekasse hat; in diesem Fall zahlt diese nur 80 Prozent des Höchstbetrags.

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http://www.deutsches-seniorenportal.de/suchmodule

Quellen:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Tages--und-Nachtpflege-390.html

http://www.pflegewiki.de/wiki/Tagespflege

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