Vorsorge für den eigenen Tod

Immer mehr Menschen entscheiden sich bereits zu Lebzeiten, ihre letzte Reise vorzubereiten. Zum einen möchte man sichergehen, dass die Bestattung nach ihren Bedürfnissen erfolgt und zum anderen möchte man die hinterbliebenen Familienmitglieder entlasten.

Frühzeitige gilt es, sich Gedanken über den eigenen Tod zu machen.
©Jean Kobben | Fotolia.com

Die Verantwortung für Bestattungen ohne Vorsorgeplan liegt bei den nächsten geschäftsfähigen Angehörigen. In der Regel müssen dann die Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister oder sonstige Sorgeberechtigte, trotz ihrer Trauer, Vorkehrungen für die Bestattung binnen kürzester Zeit vereinbaren. Häufig sind dabei die Vorstellungen zur Ruhestätte des Verstorbenen nicht bekannt. Ein Vorsorgeberater kann diese anhand der Unterlagen mit den Hinterbliebenen besprechen, gleichzeitig übernimmt er die Regelung der notwendigen Formalitäten.

Den letzten Willen frühzeitig festhalten 

Das Thema Tod wird ungern bei Familienzusammenkünften besprochen, und so manch einer glaubt alles in seinem Letzten Willen, seinem Testament, regeln zu können. Die Testamentseröffnung ist in den meisten Fällen jedoch nach der Beisetzung, sodass die letzten Wünsche nicht mehr berücksichtigt und in den seltensten Fällen rückgängig gemacht werden können.

Bestatter und Versicherungen haben sich im Bereich der Bestattungsvorsorge darauf spezialisiert, die verschiedenen Bestattungsarten zu erläutern, die Planungswünsche von Trauerfeiern und Grabpflege zu erfassen und individuell über Sterbegeldversicherungen, Treuhandeinlagen und die in Deutschland geltende Bestattungspflicht zu informieren. Sie übernehmen sowohl im Vorfeld die Beraterfunktion, sind aber auch im Nachhinein kompetente Stützen und Organisatoren für die Hinterbliebenen.

Dafür wenden Sie sich zu Lebzeiten an mehrere Bestatter, holen in Ruhe Informationen von diesen ein, lassen sich persönlich und ausführlich umsonst beraten und entscheiden sich dann nach bestimmten Kriterien für einen Bestatter Ihrer Wahl, der dann nach Ihrem Ableben die Bestattung durchführen soll. Gucken Sie in die mitgegebenen Unterlagen, schauen Sie auch auf der Internetseite und stellen Sie alle Fragen, die Sie haben. Der Bestatter sollte Ihnen auf jede Frage eine klare und ehrliche Antwort geben. Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl und lassen Sie sich zu nichts drängen. Selbstverständlich wird Ihnen der Bestattungsberater die Vor- und Nachteile der einzelnen Bestattungsformen oder diverser Leistungen erklären, aber die Entscheidung liegt bei Ihnen, da es um Ihren letzten Abschied und die Ruhestätte dafür geht.

Welche Leistungen übernehmen Bestattungsunternehmen?

Informieren Sie sich über die in Frage kommenden Bestattungsunternehmen. Sie sollten auf ein vernünftiges Preis- Leistungsverhältnis bei entsprechenden Qualitätsansprüchen achten. Ein weiterer Hinweis für Seriosität ist bspw. das Siegel für Qualitätsmanagement; der Bestatter arbeitet nach genau hinterlegten Arbeitsabläufen und lässt sein Unternehmen regelmäßig von Externen auf deren Einhaltung und Qualität überprüfen, auch eine Mitgliedschaft im Verband kann einen Hinweis geben.

Die eigene Bestattung im Vorfeld planen

In einem Vertrag zur Bestattungsvorsorge kann von groben Rahmenbedingungen wie Bestattungsart oder Beisetzungsort bis ins noch so kleine Detail wie Blumen und Musik bei der Trauerfeier, Farbe des Sarges oder Material der Urne alles schriftlich festgehalten werden, was Ihnen wichtig ist.

Jederzeit können Modalitäten zu Lebzeiten durch den Vorsorgenehmer neu vereinbart werden, es kann etwas gestrichen oder beliebig hinzugefügt werden. Die Lebensweise ändert sich, es kommen neue Bestattungsformen hinzu, schon allein deshalb kann so eine Vorsorge nicht in Stein gemeißelt sein. Vielleicht haben Sie vor 30 Jahren eine Kremierung und Beisetzung im Reihengrab festgelegt. Da gab es die Möglichkeit, sich unter den Wurzeln eines Baumes beisetzen zu lassen in Deutschland noch gar nicht. Selbstverständlich können Sie bei Gefallen diese Form nun aber auswählen und Ihren Vertrag entsprechend ändern. Eine Vereinbarung zur Bestattungsvorsorge kann man wie jeden Vertrag widerrufen. Dabei können eventuell Kosten entstehen für die bisher angefallene Verwaltung und den Zeitaufwand. Die Kosten dafür sollten sich aber im Rahmen halten und nicht der Bereicherung des Bestattungsunternehmens dienen. Fragen Sie vorab nach oder lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Unterzeichnung des Bestattungsvorsorgevertrages.

Zwei Sachen sollte man beachten, damit eine Vorsorge auch nach dem Ableben umgesetzt wird. Es sollten mehrere Arten der Bekanntgabe existieren. Eine Vorsorgekarte, ähnlich einem Organspendeausweis, sollten Sie in der Nähe Ihres Ausweises bei sich führen. Im Todesfall stehen dort alle relevanten Informationen geschrieben sowie die Kontaktdaten des Bestatters, der alles zu Ihrer Vorsorge hinterlegt hat. Zudem sollte es mindestens eine, besser aber mehrere, Personen geben, die von Ihrer Vorsorge wissen und dann ggf. auch entsprechend darauf aufmerksam machen können. Das können Angehörige, Freunde, Mitarbeiter des Pflege- oder Krankenhauspersonals oder ein Betreuer sein, denn eine Vorsorge nutzt nichts, wenn niemand davon etwas weiß oder sie erst beim späteren Ausräumen der Wohnung im hintersten Regal in einem Ordner entdeckt wird.

Die Finanzierungsmöglichkeiten der Bestattungsvorsorge

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die finanzielle Absicherung Ihrer Wünsche in der Vorsorge. Sie können sich nicht eine besondere, teure Bestattung wie bspw. im Weltall aussuchen und in einer Vorsorge festhalten und dann von Ihren bestattungspflichtigen Angehörigen verlangen, dass diese die Kosten übernehmen müssen. Wenn Ihre Angehörigen Sie bestatten und die Kosten dafür aufbringen und bezahlen, sind sie es auch, die der Vertragspartner sind und die Bedingungen und Leistungen entscheiden. Auf die Möglichkeiten der Finanzierung einer Bestattungsvorsorge wird im Weiteren gesondert eingegangen.

 

Quelle: Ahorn AG

 

Checkliste: In 6 Schritten für den eigenen Todesfall vorsorgen


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