Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Stolz auf das Grundgesetz?

Innenpolitik Stolz auf das Grundgesetz?

olga64
olga64
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Bote Asgards vom 21.12.2018, 17:25:48

Sie täuschen sich. In einem Rechtsstaat kann man mit einem guten Anwalt gegen alles prozessieren, auch gegen Gesetze und deren Anwendung. DAs ist dann nur ein anderes Gericht, das dafür angerufen werden muss und wie schon erwähnt, liegen dann oft Jahre dazwischen, bis eine Entscheidung fällt und innerhalb eines solchen Zeitfensters hat sich die Hauptsache dann meist erledigt, wenn eine junge Frau volljährig wurde.... Olga

pippa
pippa
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von pippa
als Antwort auf SamuelVimes vom 21.12.2018, 17:19:36

Hauptsache wir kriegen keine US-amerikanischen Verhältnisse....
von SamuielVimes

Das wusste ich bisher nicht.
Die USA werden mir immer rätselhafter.
Pippa
dutchweepee
dutchweepee
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von dutchweepee
70 Jahre Grundgesetz.jpg

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olga64
olga64
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von olga64
als Antwort auf dutchweepee vom 27.12.2019, 21:52:09

Ich kann jetzt nur hoffen ,dass mich keiner zeichnet für seine Zwecke missbraucht, wenn ich mein Leergut zum Aldi bringe, für das ich vorher Pfand bezahlt habe.
Und ich hoffe auch nicht ,dass irgendwann Menschen auf die Idee kommen, unser hervorragendes Grundgesetz in den Mülleimer zu stopfen.
Es gab ja schon andere Zeiten in Deutschland, wo so etwas überhaupt nicht existierte und die Armut wirklich gross war. Olga

Karl
Karl
Administrator

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Karl
als Antwort auf dutchweepee vom 27.12.2019, 21:52:09

Lieber @dutchweepee,

Du kannst es drehen oder wenden wie Du willst, aber diese 70 Jahre sind eine enorme Erfolgsgeschichte und dein Bild symbolisiert gerade nicht das Ergebnis dieser 70 Jahre.

Nicht nur der durchschnittliche Wohlstand, auch der Wohlstandsmeridian ist enorm angestiegen, den 80 Millionen Deutschen geht es heute unfassbar viel besser als 1950.

Ich gestehe, dass mir manchmal Angst und bange wird, wenn ich sehe, wie vollständig unhistorisch viele Menschen sind. Sie fragen nicht was war, sondern nur danach, wem es jetzt, heute noch besser geht und sind zutiefst unzufrieden und frustriert, dass sie noch solche Nachbarn finden können.

Ich weiß, dass viele die tierischen Vergleiche scheuen, aber ich denke immer an die Kapuzineräffchen.
 


Karl

 
RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von ehemaliges Mitglied

@karl, gut das @dutchweepee es angesprochen hat. Ja, dieses Grundgesetz ist eine Erfolgsgeschichte, 70 Jahre Frieden ist schon was in der deutschen Historie. Aber wo Licht ist, da ist auch immer Schatten. Nicht alle haben ein sozial gerechtes Leben.

Es gibt noch einiges zu tun, es zu negieren oder tot zu schweigen schmälert nur den Erfolg des GG, denn dann ändert sich nichts mehr.


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JuergenS
JuergenS
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von JuergenS

Und nun wird es schon 75 Jahre.
Es ist sicher vorbildlich, obwohl in Details schon an die 60 mal angepasst.

Durch den Kopf geht mir der Gedanke, dass dieses Vorbild so wenig nachgeahmt wurde.

Zweitens: gehen wir eigentlich davon aus, dass wir nur mit Ländern "verkehren" sollen, die ein adäquates Grundgesetz haben? 

 

JuergenS
JuergenS
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von JuergenS
als Antwort auf JuergenS vom 11.05.2024, 13:53:57

hab nochmal ein wenig reingelesen, Artikel 32 heisst z.B. :

"Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes."


Der Pfleger Söder war kürzlich in China!

so mancher der deutschen Länder hat eigene Vertretungen in anderen Ländern....



hmmmmm

olga64
olga64
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von olga64

Als Bürgerin dieses Landes bin ich stolz auf unser Grundgesetz, zumal wenn man überlegt, aus welchen "Ruinen" es entstanden ist und bis heute lebt. Das ist auch wichtig,d ass es angeglichen, modifiziert und modernisiert wird - die hierfür nötige Schranke der Zweidrittel-Mehrheit ist sinnvoll.

Es bedeutet aber auch,darauf zu achten, dass insbesondere diejenigen, die unter Verdacht stehen, unsere Liberalität und Demokratie zerstören zu wollen und laufend erklären, sie würden auf Grundlage des Grundgesetzes und Rechtsstaates agieren, dies auch wirklich so machen und nicht nur verbal entsprechend ablenken.

Unser Grundgesetz ist unsere Verfassung und ermöglicht es als fundamentales Gesetz,dass wir in unserem Staat zusammenleben können, weil sie allen anderen Gesetzen übergeordnet ist. Olga

hanspeter65
hanspeter65
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von hanspeter65
als Antwort auf Karl vom 17.12.2018, 21:45:12

Ich bin stolz auf unser Grundgesetz! Es ist die beste Verfassung, die wir je hatten und schützenswert!

Das Grundgesetz zu lesen lohnt sich!

Karl

 
geschrieben von Karl
             Hallo Karl,
             Deinem Stolz über das Grundgesetz kann ich nicht in allen Punkten
             zustimmen. Mir hat es vor allen der Art. 33 Abs. 5 angetan.

             5 GG ist das Recht des öffentlichen Dienstes „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fort zu entwickeln.

                  Was sind hergebrachte Grundsätze des Beamtentums?
                Diese Pauschale Aussage kann keiner beantworten, ausser was einige
                meinen die Regeln die der Alte Fritz aufgestellt hat. Manche wiederum
                 meinen es kommt aus der Zeit der Weimarer Republik. Eines ist aber
                 sicher. Mit dieser Formulierung haben die damaligen Politiker die 
                 überwiegend Beamte und Juristen aus dem Regierungsap. und alte Nazis 
                 waren bewusst ihre Pfründe über Jahrzehnte gesichert und gegen jede
                 Anfeidungen ein Bollwerk errichtet. Um dies zu ändern bräuchte man
                 im Bundestag 75% der Stimmen. Wenn man jetzt den aktuellen (und bei 
                 Alten war es nicht anders) Bundestag anschaut ,haben wir von den
                 734 Abg. ca. 24 % Beamte. Weitere ca. 20% sind aus dem Regierungsap. und deren nahestehende Organisationen und Verbände zu sehen.
                  
                  Also wir haben einen monströsen Machtap. aus Beamten und deren
                  Zöglinge im BT der immer weiter wächst und jede Verändrung mit dem
                  Hinweis auf das Grundgesetzt verhindert.

                  Bist Du weiterhin der Meinung dass es das schützenswert ist?
                
                  Ich bin der Meinung, dass Art. 33 Abs. 5 jegliche Gleicheit in unserem
                  Staat verhindert und den sozialen Fortschritt blockiert.

                   HansPeter

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