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Die häufigsten Irrtümer in der 24-Stunden-Pflege

Die sogenannte 24-Stunden-Pflege, auch als "Rund-um-die-Uhr-Pflege" bekannt, bezieht sich auf die Betreuung von Menschen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung in den eigenen vier Wänden gepflegt und betreut werden. Es gibt jedoch einige Missverständnisse oder Irrtümer im Zusammenhang mit diesem Pflegemodell.

Ältere Frau wird von 24-Stunden-Pflege betreut
©Brinkmann Pflegevermittlung GmbH

24-Stunden-Pflegekräfte sind ständig anwesend

Ein verbreiteter Irrtum besteht darin zu glauben, dass 24-Stunden-Betreuungskräfte rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche arbeiten. Die 24-Stunden-Pflege bietet eine fürsorgliche Betreuung in der vertrauten Umgebung an, ohne die betreute Person allein zu lassen. Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 40 Stunden pro Woche und maximal 160 Stunden pro Monat. Die flexiblen Arbeitszeiten ermöglichen es, individuell festzulegen, wann die Betreuungskraft arbeitet und Pausen einlegt. Die Arbeitszeiten werden selbstverständlich nach den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen ausgerichtet, um eine kundenorientierte Versorgung sicherzustellen.

Dauerhafte Pflege- und Betreuungsleistungen im häuslichen Umfeld zu erbringen, kann belastend sein. Daher ist der Freizeitausgleich wichtig, um eine hochwertige Betreuung sicherzustellen. Ein freier Tag pro Woche für die Betreuungskraft ist vertraglich zugesichert und lässt sich durch ergänzende Dienstleistungen wie Tagespflege oder zusätzliche stundenweise Betreuungsdienste kompensieren.

 

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24-Stunden-Betreuungskräfte sind ausgebildete medizinische Pflegekräfte

Ein häufiger Irrtum besteht darin anzunehmen, dass 24-Stunden-Betreuungskräfte automatisch ausgebildete medizinische Pflegekräfte sind. Tatsächlich handelt es sich bei 24-Stunden-Betreuungskräften in der Regel um Personen ohne eine entsprechende Fachausbildung. Sie verfügen aber in der Regel über ausreichende Erfahrungen in der Betreuung älterer oder pflegebedürftiger Menschen. Während sie eine Vielzahl von Aufgaben im Zusammenhang mit der persönlichen Betreuung, dem Haushalt und der Organisation des täglichen Lebens übernehmen können, dürfen sie keine medizinischen Behandlungen durchführen. Die medizinische Behandlungspflege darf ausschließlich von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden. Im Rahmen der häuslichen Pflege übernehmen meist ambulante Pflegedienste diese Aufgaben.

Die 24-Stunden-Pflege deckt die gesamte Pflege ab

Ein verbreiteter Irrtum ist in diesem Zusammenhang die Annahme, dass eine 24-Stunden-Pflege die gesamte Pflege abdeckt, die eine pflegebedürftige Person benötigt. Die 24-Stunden-Pflege ist ein Bestandteil von vielen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen, um pflegebedürftige Personen vollumfänglich zu versorgen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die 24-Stunden-Pflege eine wertvolle Unterstützung bietet, aber meistens nicht alle Bedürfnisse einer pflegebedürftigen Person abdeckt. In einigen Fällen kann eine Kombination aus 24-Stunden-Pflege und regelmäßigen Besuchen eines Pflegedienstes erforderlich sein, um eine umfassende Versorgung gewährleisten.

Die Pflegeversicherung deckt die gesamten Kosten der 24-Stunden-Pflege ab

Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und soll pflegebedürftigen Menschen finanzielle Unterstützung bieten. Allerdings deckt die Pflegeversicherung nicht die gesamten Kosten einer 24-Stunden-Pflege ab. Die Pflegeversicherung erstattet bestimmte Leistungen für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder 24-Stunden-Betreuungskräften erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Diese Leistungen sind jedoch auf einen bestimmten Betrag pro Monat begrenzt und richten sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Nur Frauen übernehmen die 24-Stunden-Pflege

Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige gehen davon aus, dass es sich bei der 24-Stunden-Pflege immer um eine weibliche Betreuungskraft handelt. Tatsächlich sind auch Männer in der häuslichen Pflege tätig. Aus anatomischer Sicht haben männliche Betreuungskräfte sogar einige Vorteile. Für viele Frauen ist es erfahrungsgemäß sehr anstrengend, im Rollstuhl sitzende oder bettlägerige Personen zu mobilisieren. Diese Aufgaben fallen Männer meist leichter.

Die 24-Stunden-Pflege ist illegal

Die sogenannte 24-Stunden-Pflege ist an sich nicht illegal und wird in den meisten Fällen über die EU-Entsenderichtlinie angeboten. Die 24-Stunden-Pflege im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie bezieht sich auf die Entsendung von Arbeitskräften aus einem EU-Mitgliedstaat in ein anderes, um dort Pflege- und Betreuungsdienstleistungen anzubieten. Gemäß der EU-Entsenderichtlinie müssen die Arbeitsbedingungen und -rechte der entsandten Betreuungskräfte gewahrt werden, auch wenn sie vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat tätig sind.

Dies bedeutet, dass die Betreuungskräfte, die im Rahmen der 24-Stunden-Pflege entsandt werden, Anspruch auf Mindestarbeitsbedingungen gemäß dem Arbeitsrecht des Entsendestaates sowie auf bestimmte Schutzbestimmungen des Gastlandes haben. Dazu gehören unter anderem der Mindestlohn, maximale Arbeitszeiten, Ruhepausen und Arbeitssicherheit. Somit kann die 24-Stunden-Pflege gesetzeskonform erbracht werden, und zwar sowohl gemäß dem Recht des Entsendestaates als auch gemäß deutschem und EU-Recht.

 

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