Pflegeberatung

Der Anspruch auf eine umfassende Beratung zu den Themen Pflege und Betreuung wurde bereits vor vier Jahren gesetzlich verankert. Danach haben Pflegebedürftige bzw. deren Angehörigen seit 1.1.2009 die Möglichkeiten bundesweit an sogenannten Pflegestützpunkten eine unabhängige Beratungsleistung (Fallmanagement) zu erhalten. Leider haben nicht alle Bundesländer die Pläne der Regierung auch umgesetzt und wohnortnahe Pflegestützpunkte eingerichtet. Da die Pflegekassen verpflichtet sind jeden zu beraten der eine Beratung benötigt, haben sich als ergänzende Alternative zu den Pflegestützpunkten Einzelfallberatungen direkt vor Ort, am Telefon oder per E-Mail etabliert. Denn tritt ein Pflegefall ein, haben Betroffene oder ihre Angehörigen einen großen Informationsbedarf. Häufige Fragen sind: Wie stelle ich einen Antrag auf eine Pflegestufe? Wie gewährleiste ich die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen zuhause? Welche Hilfen gibt es? Auf was sollte ich achten?

Für eine Pflegeberatung gibt es verschiedene Anlaufstellen. Die Kranken- bzw. Pflegekassen beraten entweder selbst oder haben spezielle Listen anerkannter Dienste, die eine Pflegeberatung anbieten. Bei einem erstmaligen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, ist die Pflegekasse verpflichtet, auf das Beratungsangebot hinzuweisen und entsprechende Dienste zu nennen. Neben der vom Gesetzgeber garantierten Pflegeberatung besteht auch die Möglichkeit sich telefonisch oder per E-Mail beraten zu lassen. Beides eignet sich optimal, um schnell an erste Informationen zu gelangen. Während die telefonische Beratung zeitabhängig aber persönlich ist, kann eine Beratung per E-Mail anonym und unabhängig von der Zeit in Anspruch genommen werden.

Meistens stehen zunächst finanzielle, organisatorische und rechtliche Fragen im Vordergrund, die unter Umständen auch telefonisch geklärt werden können. Umfangreicher und individueller ist jedoch die Beratung im häuslichen Umfeld. Der Vorteil dabei ist, dass die Pflegeberatungskraft einen direkten Einblick in die persönliche und häusliche Situation bekommt und darauf abgestimmte Lösungen vorschlagen kann.
Zudem werden sogenannte Pflegekurse für pflegende Angehörige angeboten. Dabei vermitteln speziell geschulte Fachkräfte wesentliche Grundkenntnisse, die zur Pflegetätigkeit in der häuslichen Umgebung notwendig oder hilfreich sind: die neuesten Erkenntnisse in der Pflege, Tipps zur seniorengerechten Ernährung, das Erlernen von praktischen und pflegerischen Fertigkeiten, der Umgang mit Medikamenten, Informationen zur Pflegeversicherung, der Einsatz von Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung oder die Betreuung Sterbender.

Die komplexe Tätigkeit der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI setzt entsprechend qualifiziertes Personal voraus. Als Erstausbildungen kommen, neben einem Studium der Sozialarbeit, vor allem Ausbildungen nach dem Altenpflege- oder nach dem Krankenpflegegesetz in Betracht. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat hierzu entsprechende Empfehlungen abgegeben. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unabhängigen und neutralen Beratungsstellen gelten dieselben Anforderungen.



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