Vollstationäre Pflege Begriffserklärung

Unter dem Begriff der vollstationären Pflege versteht man die dauerhafte Unterbringung, Betreuung und Pflege in einem Pflegeheim. Diese wird dann notwendig, wenn die häusliche und/oder ambulante Pflege oder die teilstationäre Unterbringung den Anspruch der benötigten Pflegeleistungen nicht erfüllen. Abhängig von der Pflegestufe bzw. dem Pflegegrad gewähren die Pflegekassen einen bestimmten Betrag an Pflegegeld, welcher allerdings nur die Kosten für die pflegerischen Leistungen abdeckt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung wie auch Investitionskosten der Einrichtung müssen die Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Pflegeeinrichtung selbst zahlen. Dieser Anteil kann auf Antrag gegebenenfalls vom Sozialamt übernommen werden. 


Glossar Pflege


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