Vorsorgevollmacht Begriffserklärung

Die Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem ein Mensch eine andere Person bestimmt, die in einer Notsituation bzw. im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit – beispielsweise bei nach einem Unfall, einer plötzlichen Krankheit oder ähnlichem – den eigenen Willen vertreten darf und bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen hat. Folglich setzt eine Vorsorgevollmacht das uneingeschränkte persönliche Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Idealerweise sollte die Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung formuliert werden.


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