Die Dr. Hollmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und begleitet Sie bei der Erbannahme und der Erbausschlagung, wenn diese jeweils gewünscht ist. Für die Erbannahme bedarf es keiner ausdrücklichen oder konkludenten Erklärung. Die Erbschaft geht von selbst auf den Erben mit dem Tod des Erblassers über. Er hat jedoch das Recht, das Erbe innerhalb einer bestimmten Frist auszuschlagen. Die Dr. Hollmann unterstützt und berät bei der Entscheidung über die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft und den damit zusammenhängenden Folgen.
Die Dr. Hollmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und begleitet Sie bei der Erbannahme und der Erbausschlagung, wenn diese jeweils gewünscht ist. Für die Erbannahme bedarf es keiner ausdrücklichen oder konkludenten Erklärung. Die Erbschaft geht von selbst auf den Erben mit dem Tod des Erblassers über. Er hat jedoch das Recht, das Erbe innerhalb einer bestimmten Frist auszuschlagen. Die Dr. Hollmann unterstützt und berät bei der Entscheidung über die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft und den damit zusammenhängenden Folgen.