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Treppenlift im Mehrparteienhaus

Ein Treppenlift bringt Komfort in jedes Mehrfamilienhaus. Brauchen Sie für den Einbau die Zustimmung der anderen Mieter? Wie ist die Rechtslage?

Dank Treppenlift barrierefrei im Mehrparteienhaus wohnen
©Christian Hillebrand | stock.adobe.com

Barrierefreiheit im Mehrparteienhaus: So ist die Rechtslage

Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes besagt, dass jeder Mensch einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zu seiner Wohnung hat. Ist ein Treppenlift medizinisch notwendig, darf der Eigentümer eines Mehrparteienhauses den Einbau eines Treppenlifts nicht untersagen. Bei solchen Gründen haben mobilitätseingeschränkte Mieter das Recht, auf eigene Kosten einen Treppenlift oder eine Rampe zu installieren. Besteht keine medizinische Notwendigkeit, müssen die Hauseigentümer der Installation vor dem Einbau zustimmen.

Wenn Sie einen Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus einbauen wollen, gibt es einige Auflagen zu beachten. Gesetzliche Regelungen zu Treppenliften sind in den Landesbauordnungen (LBO) des jeweiligen Bundeslandes zu finden.

Technische Baubestimmungen für Treppenlifte können Sie der allgemeingültigen Norm DIN 18065 entnehmen. Besonders das Thema Brandschutz steht dort im Vordergrund, da es sich bei Treppenhäusern um Rettungswege handelt.

So sollten in einem Zweifamilienhaus die Treppenstufen eine Mindestlaufbreite von 70 cm haben. Die Angabe bezieht sich auf die tatsächlich nutzbare Fläche und nicht die Gesamtbreite der Treppe. In einem Mietshaus mit mehr als zwei Wohnungseinheiten liegt die Laufbreite der Stufen laut Normvorgabe bei mindestens 80 cm.

Warum ist die Mindestlaufbreite entscheidend? Ein zusammengeklappter Treppenlift hat eine Breite von ca. 30 bis 35 cm. Die Anforderungen an die Mindestlaufbreite sind so gestellt, damit die Treppe auch mit Lift noch als Fluchtweg genutzt werden kann, z. B. bei einem Feuer.

Die Liste an Auflagen für Häuser mit mehreren Wohneinheiten setzt sich wie folgt fort:

  • Treppenaufgänge dürfen nur zu Wohnungen führen.
  • Durch den Einbau dürfen Handläufe nicht verdeckt werden und müssen für alle weiterhin nutzbar sein.
  • Auf jeder Etage muss es einen ausreichend großen Wartebereich für den Lift geben, ohne dass dies die sonstige Treppenhausnutzung beeinträchtigt.
  • Wird der Lift nicht benutzt, darf er kein Hindernis beim Treppenlauf darstellen.
  • Bei Stromausfall sollte sich der Treppenlift ohne Aufwand in die Ausgangsposition bringen lassen.
  • Der Treppenlift ist gegen eine missbräuchliche Nutzung zu sichern.

 

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Treppenlift im Mehrparteienhaus – Das ist zu beachten

Bevor Sie sich an die konkrete Planung begeben, sollten Sie sich mit Ihrem Hausverwalter oder dem Vermieter in Verbindung setzen. Erklären Sie, warum Sie einen Treppenlift installieren möchten. Dies ist erforderlich, da manche Hausverordnungen spezielle Regelungen für Treppenlifte enthalten.

Wird der Treppenlift auch von anderen Parteien im Haus genutzt, z. B. für den Transport der Einkäufe, sollten Sie die jeweiligen Mieter bei der Entscheidung miteinbeziehen. Sie könnten die Nutzung als störend empfinden und einen Widerspruch gegen den Bau einlegen.

Wenn Sie von Vermieter wie Mitbewohnern grünes Licht erhalten haben, können Sie Angebote von fachkundigen Treppenlift-Anbietern einholen. Jedes Mehrfamilienhaus hat individuelle Gegebenheiten, die bei der Anbringung zu berücksichtigen sind. Hinzu kommen verschiedene Optionen der Anbringung, um ausreichend Platz im Treppenhaus zu sichern. Wählen Sie gemeinsam mit einem erfahrenen Anbieter einen Treppenlift aus, der optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Wer übernimmt die Kosten für einen Treppenlift?

Wer einen Treppenlift als Mieter oder Eigentümer fordert, muss in der Regel auch die Kosten tragen. Aber es gibt Ausnahmen: von Fall zu Fall werden die Kosten von der Hausverwaltung übernommen. Alter und Zustand des Mehrfamilienhauses, sowie die Anbindung an einen öffentlichen Bereich spielen bei der dabei eine zentrale Rolle.

Professionelle und erfahrene Treppenlift-Berater wie treppenlifte.seniorenportal.de informieren Sie außerdem über Zuschüsse, Förderungsmöglichkeiten sowie Finanzierungshilfen und kümmern sich um deren Beantragung. Hier gilt: Beratung und vergleichen lohnt sich!

 

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Quelle: Treppenlift-Angebot.de
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