Medizinische Hilfsmittel: Fachliche Beratung und Versorgung im Sanitätshaus

Mit einem großen Angebot an Hilfsmitteln, Verbrauchsmaterialien wie auch Wellnessprodukten sind Sanitätshäuser wichtige Dienstleistungsunternehmen in der Gesundheitsbranche. Als Vermittlungsorgan zwischen Ärzten, Krankenkassen und Patienten bieten sie ihren Kunden eine umfangreiche Beratung und Versorgung rund um die Verwendung medizinischer Hilfsmittel und weiterer Produkte an.  

Sanitätshäuser bieten ihren Kunden eine umfangreiche Beratung und Versorgung rund um die Verwendung medizinischer Hilfsmittel und weiterer Produkte an. ©zinkevych | Freepik.com


1. Was ist ein Sanitätshaus?

2. Welche Leistungen und Produkte erhalte ich im Sanitätshaus?

2.1. Medizinische Versorgung, Mobilitätshilfen und Pflegehilfsmittel

2.2. Persönliche Beratung für die Versorgung und Bewältigung gesundheitlicher Probleme

2.3. Gesundheits-, Fitness- und Wellnessgeräte

3. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für medizinische Hilfsmittel?

4. Erhalte ich für meine medizinischen Hilfsmittel finanzielle Unterstützung von der Unfall- oder Pflegeversicherung?

5. Wer übernimmt die Kosten für Reparaturen und den Betrieb medizinischer Hilfsmittel?

6. Führen Sanitätshäuser auch Hausbesuche durch?


1. Was ist ein Sanitätshaus?

Sanitäts- und Gesundheitshäuser sind eine Anlaufstelle für all jene Personen, die in Folge einer Krankheit, körperlicher Beeinträchtigung oder Pflegebedürftigkeit Unterstützung im Alltag benötigen. Es handelt sich um medizinische Einrichtungen, die verschiedene Dienstleistungen anbieten: Neben der medizinischen und gesundheitlichen Beratung sind hier medizinische Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien erhältlich. So stellen Sanitäts- und Gesundheitshäuser eine Art Verbindungsglied zwischen Patienten, Ärzten und Krankenkassen dar.

Es sind häufig Senioren, Reha-Patienten, Personen mit chronischen Erkrankungen und Sportler, die Sanitätshäuser aufsuchen, um dort eine Beratung hinsichtlich einer besseren Bewältigung ihres Alltags zu erhalten. Um bestmöglich auf die gesundheitlichen Probleme und Bedürfnisse der Patienten eingehen zu können, ist eine entsprechende medizinische Qualifikation der Angestellten erforderlich. Daher sind sie meist in den Bereichen der Orthopädie oder Prothetik ausgebildet.

Sanitätshäuser sind in allen größeren Städten und Gemeinden zu finden. In Deutschland unterscheidet man drei Klassen:

Sanitätshäuser der Klasse 1

Sanitätshäuser der Klasse 1 müssen von einem Orthopädietechniker, Orthopädiemechaniker oder einem Bandagisten geleitet werden. Sie dürfen dabei sowohl industrielle als auch handwerklich an die Bedürfnisse von Patienten angefertigte und angepasste Hilfsmittel an Patienten weitergeben.

Sanitätshäuser der Klasse 2

Sanitätshäuser der Klasse 2 müssen von einer Person geleitet werden, die mindestens fünf Jahre in der Gesundheitsbranche tätig war und eine Fachausbildung abgeschlossen hat. Hier erhalten Patienten Hilfsmittel, die nicht handwerklich weiterverarbeitet wurden.

Sanitätshäuser der Klasse 3

In Sanitätshäusern der Klasse 3 erhalten Patienten Geräte zur Eigenbehandlung, wie beispielsweise Bandagen, Rollstühle, Krankenpflegebetten, Handstöcke, Kompressionsstrümpfe, Toilettenstühle, etc.

Neben den Ladengeschäften vor Ort ist es außerdem möglich, medizinische Hilfsmittel online zu bestellen. Wer den Internetkauf nutzen möchte, sollte allerdings berücksichtigen: Nicht alle Online-Anbieter sind Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen –- daher ist nicht automatisch von einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse auszugehen. Es ist ratsam, im Vorfeld zu prüfen, ob eine Kooperation zwischen dem jeweiligen Online-Händler und der gesetzlichen Krankenkasse besteht.

2. Welche Leistungen und Produkte erhalte ich im Sanitätshaus?

Das Produktsortiment sowie das Beratungsangebot der Sanitätshäuser unterscheiden sich nach der Art und Klasse des Hauses. So gibt es beispielsweise Sanitätshäuser, die sich auf bestimmte Hilfsmittelgruppen, wie beispielsweise Orthopädieprodukte, spezialisieren.  

In der Regel beinhaltet das Angebot der Sanitätshäuser die folgenden Punkte:

2.1. Medizinische Versorgung, Mobilitätshilfen und Pflegehilfsmittel

  • Produkte zur Wundversorgung
  • Schuheinlagen und Prothesen, die nach Bedarf individuell an die Bedürfnisse und Voraussetzungen des Patienten angepasst werden können
  • Pflegehilfsmittel wie z.B. Pflegebetten, Sitzhilfen, Waschsysteme
  • Inkontinenzprodukte
  • Alltagshilfen zur Erleichterung beim Stehen, Sitzen, Greifen, Anziehen, Umsetzen, Schreiben oder Lesen
  • Mobilitäts- und Gehhilfen für körperlich beeinträchtigte Personen, wie u.a. Rollstühle, Gehstöcke, Rollatoren, etc.

    HINWEIS DER REDAKTION:

    Beim Online-Shopping gilt zu berücksichtigen: Während bestellte Hilfsmittel im örtlichen Sanitätshaus montiert und individuell angepasst werden, ist bei einer Online-Bestellung häufig mit einer Selbstmontage des jeweiligen Hilfsmittels zu rechnen.

  • Notrufsysteme
  • Blutdruckmessgeräte

2.2. Persönliche Beratung für die Versorgung und Bewältigung gesundheitlicher Probleme

Viele Gesundheitshäuser bieten neben dem Verkauf von Hilfsmitteln eine individuelle Beratung zu gesundheitlichen Fragen an. So informieren sie beispielsweise über die Möglichkeiten, wie sich das Wohnen, Leben und Pflegen in Folge einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit realisieren lässt. Außerdem stehen sie ihren Kunden beratend und unterstützend bei der Kommunikation mit der Krankenkasse zur Seite.

2.3. Gesundheits-, Fitness- und Wellnessgeräte

Neben den medizinischen Angeboten sind auch verschiedene Wellness-, Gymnastik- und Fitnessartikel, wie beispielsweise Ballkissen, Massagegeräte, Gymnastikbälle und Gymnastikmatten erhältlich.

Sanitätshäuser verfügen darüber hinaus über Bettwäsche für Allergiker, Kompressionsstrümpfe, Umstandskleidung und Windeln.

3. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für medizinische Hilfsmittel?

In Folge einer Krankheit, körperlichen Behinderung, Verletzung, Operation oder Pflegebedürftigkeit haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf gesundheitlich unterstützende und rehabilitierende Hilfsmittel. Ziel ist eine positive Beeinflussung des Therapie- und Behandlungsprozesses.

Wenn die Krankenkasse die Kosten für die jeweiligen Hilfsmittel übernehmen soll, ist es erforderlich, einen schriftlichen Antrag sowie die von einem Arzt ausgestellte Verordnung an die Krankenkasse zu senden. Es sollte klar nachvollziehbar sein, worin eine medizinische Notwendigkeit besteht und welches Hilfsmittel zur Behandlung des Patienten empfohlen wird.

Genehmigt die Krankenkasse den Antrag auf Hilfeleistung, übernimmt sie einen Teil der Kosten für das jeweilige Produkt. Gesetzlich Versicherte müssen dabei eine Zuzahlung von zehn Prozent pro Hilfsmittel leisten. Kostet das Hilfsmittel weniger als fünf Euro, muss der Versicherte das Produkt selbst bezahlen.

HINWEIS DER REDAKTION:

Für einige Hilfsmittel, wie beispielsweise Seh- und Hörhilfen, Inkontinenzmittel und Einlagen, gibt es einen Festbetrag. Genehmigt die Krankenkasse die Kostenübernahme für ein solches Hilfsmittel, erstattet die Krankenkasse nur die Kosten bis zur festgelegten Höhe. Möchte man ein Produkt kaufen, dessen Kosten über dem Festbetrag liegen, muss der Versicherte die Differenz übernehmen. Dies gilt auch für Sonderwünsche: Wenn hier keine medizinische Notwendigkeit zur Unterstützung oder Verbesserung der Beeinträchtigung besteht, muss der Kunde selbst dafür aufkommen.

Grundsätzlich steht es dem Patienten frei, welches Sanitätshaus er/sie ansteuert. Die jeweilige Einrichtung stellt schließlich das benötigte Hilfsmittel zur Verfügung, passte es ggf. an die individuellen Voraussetzungen an und steht dem Patienten beratend zur Seite.

4. Erhalte ich für meine medizinischen Hilfsmittel finanzielle Unterstützung von der Unfall- oder Pflegeversicherung?

Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Hilfsmittel, wenn sie in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich sind. Dies gilt auch für Änderungen, eine Instandsetzung oder Ausbildung eines bereits verwendeten Hilfsmittels.

Auch die Pflegeversicherung kommt für bestimmte Hilfsmittel auf. Voraussetzung ist eine offiziell anerkannte Pflegebedürftigkeit, also die Einordnung in einen Pflegegrad. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern. In diesem Kontext erhalten Pflegebedürftige bereits ab Pflegegrad 1 eine Unterstützung von bis zu 40 Euro pro Monat.

5. Wer übernimmt die Kosten für Reparaturen und den Betrieb medizinischer Hilfsmittel?

Wenn die Krankenkasse bzw. die Unfallversicherung den Antrag für ein jeweiliges Hilfsmittel genehmigt, werden im Anschluss nicht nur die Kosten des Produkts, sondern auch sämtliche Ausgaben, die mit der Anpassung oder Instandsetzung sowie der Ersatzbeschaffung des benötigten Produkts einhergehen, übernommen. Dazu zählen ebenfalls die Einführung in den Gebrauch des Produkts, Reparaturen sowie Wartungen und Kontrollen von technischen Hilfsmitteln.

6. Führen Sanitätshäuser auch Hausbesuche durch?

Sind Patienten in Folge einer Krankheit, Operation oder eingeschränkten Mobilität nicht in der Lage, ein Sanitätshaus aufzusuchen, bieten viele Einrichtungen Hausbesuche an. In diesem Rahmen erhalten Betroffene bei Bedarf eine individuelle Beratung über Produkte und Möglichkeiten, die in der jeweiligen Situation hilfreich sind. Auch die Versorgung von Pflegehilfsmitteln erfolgt auf diesem Weg schnell und unkompliziert.

Es ist ratsam, telefonisch nachzufragen, ob das Sanitätshaus vor Ort Hausbesuche unternimmt und ob diese mit weiteren Kosten verbunden sind.

 


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