Pflegehilfsmittel Begriffserklärung

Pflegehilfsmittel bezeichnen Geräte und Sachgüter, die bei der häuslichen Pflege zum Einsatz kommen, um die Pflege zu erleichtern oder die Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern und ihm so ggf. eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Man unterscheidet technische Hilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Technische Hilfsmittel dienen der Erleichterung der Pflege, der selbstständigeren Lebensführung sowie der Linderung von Beschwerden. Dazu zählen beispielsweise Pflegebettzubehör, ein Toilettenstuhl und Mobilitätshilfen, welche von der Pflegekasse oftmals leihweise überlassen werden. Hygieneprodukte und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezeichnen unter anderem Einmalhandschuhe und Desinfektion. Diese sind in Sanitätshäusern und Apotheken erhältlich. Die Kosten für Verbrauchsprodukte erstattet die Pflegekasse monatlich bis zu einer Höhe von 40 Euro. Bedingung für den Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist die zuvor festgestellte Pflegebedürftigkeit sowie die Sicherstellung einer häuslichen Pflege durch Angehörige, Freunde und/oder Bekannte. Bereits mit Pflegegrad 1 haben Betroffene Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.


Glossar Pflege


A

B

C

D

E

F

G

H

I

K

M

N

O

P

Q

R

S

T

V

W


Suchmodule


Anzeige