Service-Wohnen Begriffserklärung

Als Unterart des Betreuten Wohnens ist Service-Wohnen sozusagen eine Art Weiterentwicklung dieses Konzepts. Es setzt sich aus der Unterbringung in Mietwohnungen und speziellen Service-Dienstleistungen zusammen. 

Im Gegensatz zum Betreuten Wohnen unterliegt dieses weiterentwickelte Konzept nicht dem Heimgesetz, welches Regelungen zum Schutz der Bewohner festlegt. Besonders geeignet ist diese Wohnform deshalb für ältere Menschen, die ihren Alltag noch weitestgehend selbstständig bestreiten können. 

Service-Wohnen bedeutet, dass  besondere Dienstleistungen zusätzlich in Anspruch genommen werden können. So haben Menschen, die nicht mehr in der Lage sind selbst zu kochen, beispielsweise die Möglichkeit, sich frische Mahlzeiten zukommen zu lassen. Auch ein Hausnotruf gehört zu diesen Service-Dienstleistungen. So können sämtlichen Einschränkungen im Leben entgegengewirkt und zugleich die Selbstständigkeit weitestgehend erhalten werden. Ein besonderer Vorteil dieser optionalen Dienstleistungen ist, dass sie relativ flexibel an die sich verändernde gesundheitliche Situation angepasst werden können. 

Weil es für das Service-Wohnen keine Richtlinien für bauliche Voraussetzungen oder das Maß an Pflege gibt, ist es wichtig, vor Vertragsabschluss genau zu überprüfen, welche Dienstleistungen im Mietpreis mit inbegriffen sind. Oftmals wird zusätzlich ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Dabei sollte man darauf achten, dass sämtliche Leistungen unmissverständlich beschrieben werden und die Preis- und Leistungsgestaltung klar erkennbar ist. Zusätzlich zu den Grund- bzw. Standardleistungen kommen i.d.R. noch Wahlleistungen hinzu. Davon müssen nur die Leistungen bezahlt werden, die man auch tatsächlich in Anspruch nimmt.


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