Böswillige Schenkung Begriffserklärung

Böswillige Schenkung ist eine Schenkung, die durch den Erblasser erfolgt, um den in einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament eingesetzten Erben zu beeinträchtigen. In diesem Fall kann der Erbe die Herausgabe des Geschenks verlangen. Um keine böswillige Schenkung handelt es sich bei einem normalen Gelegenheitsgeschenk wie z. B. einem Geburtstags- oder Hochzeitsgeschenk. Böswillig ist eine Schenkung ferner nicht, wenn der Erblasser, der durch einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament gebunden ist, ein eigenes Interesse daran hat, einer anderen Person etwas zu schenken. Das kann z. B. der Fall sein, wenn die Pflegeleistung eines Dritten mit einem Geschenk belohnt werden soll. Wer ein Geschenk zurückfordert, muss beweisen, dass der Verstorbene böswillig gehandelt hat. Er muss also konkrete Umstände darlegen, die darauf schließen lassen, dass der Verstorbene den Erbvertrag bzw. das gemeinschaftliche Testament aushöhlen wollte.

 


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