Erbeinsetzung Begriffserklärung

Erbeinsetzung ist die Bestimmung eines oder mehrerer Erben durch Testament oder Erbvertrag, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge. Wer als Erbe eingesetzt wird, ist zunächst die ganz persönliche Entscheidung des Erblassers. Es steht ihm frei, bestimmte Kinder zu bevorzugen oder zu enterben. Ist der Erblasser in einem Heim untergebracht, sind Einschränkungen zu beachten, wenn der Träger des Heims, dessen Leiter oder Heimbeschäftigte bedacht werden sollen. Der Erblasser kann einen Alleinerben einsetzen oder mehrere Erben bestimmen, was zwangsläufig eine Erbengemeinschaft zur Folge hat. Wichtig ist, dass sich die Erbeinsetzung entweder auf den gesamten Nachlass oder auf einen Bruchteil (z. B. die Hälfte) bezieht. Einzelne Gegenstände können nicht vererbt werden, sondern nur im Rahmen eines Vermächtnisses bestimmten Personen zugewendet werden. Der Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers.

 


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