Notarielles Testament Begriffserklärung

Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden. Die Testamentserrichtung durch mündliche Erklärung zur Niederschrift des Notars bildet den Regelfall des notariellen Testaments. Das Gesetz verlangt, dass der Erblasser seinen Willen persönlich erklärt. Eine telefonische Erklärung ist also nicht ausreichend. Nicht erforderlich ist, dass der Erblasser seinen Willen als Ganzes in zusammenhängender Rede vorbringt. Ausreichend sind auch Erklärungen im Gespräch mit dem Notar, auch im Wege von Fragen und Antworten. Auch schlüssige Handlungen wie z. B. Kopfnicken auf eine Frage des Notars genügen. Ein notarielles Testament zur Niederschrift eines Notars kann auch in der Form errichtet werden, dass dem Notar eine Schrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese Schrift den letzten Willen enthalte. Die Schrift kann dem Notar offen oder verschlossen übergeben werden. Ein minderjähriger Erblasser kann allerdings nur durch Übergabe einer offenen Schrift testieren. Das notarielle Testament wird nach der Beurkundung durch den Notar immer in besondere amtliche Verwahrung gebracht. Durch die besondere amtliche Verwahrung des notariellen Testaments ist gewährleistet, dass das Testament nach dem Tod des Erblassers eröffnet wird. Vorsicht: Die Rücknahme des notariellen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung hat automatisch zur Folge, dass das Testament als widerrufen gilt. In diesem Fall gilt wieder gesetzliche Erbfolge.


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