Zweckvermächtnis ist ein Vermächtnis, durch das der Erblasser den Bedachten bestimmt, die Bestimmung des Vermächtnisgegenstands selbst jedoch dem Beschwerten oder einem Dritten überlässt. Beispiel: Der Erblasser vermacht seinem Enkel einen nicht näher bezifferten Geldbetrag für das Studium. Die Höhe des Geldbetrags soll seine Tochter als Alleinerbin festlegen.