Eigenhändiges Testament Begriffserklärung

Eigenhändiges Testament ist ein handschriftlich errichtetes und unterschriebenes Testament. Die gesamte Testamentserklärung muss vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben sein. Gleichgültig ist, ob das Testament in Schreibschrift oder in Druckbuchstaben geschrieben ist. Auf jeden Fall müssen die charakteristischen Züge der eigenen Handschrift ohne weiteres zu erkennen sein. Das Testament muss eigenhändig unterschrieben sein und damit bestätigt werden, dass die Erklärung ernsthaft ist und kein unverbindlicher Entwurf vorliegt. Fehlt im Testament die Unterschrift, ist es unwirksam. Im Regelfall muss die Unterschrift unter der letzten Zeile des Textes stehen, um auszudrücken, dass der Text beendet ist. Die Unterschrift soll den Vor- und Familiennamen enthalten. Das Gesetz schreibt vor, dass im eigenhändigen Testament angegeben werden „soll", an welchem Ort und zu welcher Zeit es errichtet wurde. Das Fehlen dieser Angaben macht das Testament aber nicht unwirksam.

 


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