Patientenverfügung Begriffserklärung

Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Verfügung für Ihre medizinische Versorgung. Im Rahmen des Rechts auf Selbstbestimmung des Patienten bei medizinischer Behandlung gibt dieser dem behandelnden Arzt Vorgaben über Art und Umfang diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen für den Fall, dass er sich in einer konkreten Behandlungssituation nicht mehr persönlich äußern kann. Die Patientenverfügung sollte situationsbezogen sein und so konkret wie möglich die individuellen Wertevorstellungen abbilden. Sie ist für Ärzte maßgebend, sofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation bezieht und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde. Stets muss sorgfältig geprüft werden, ob eine Patientenverfügung beim vorliegenden Krankheitsbild auch für die aktuelle Situation gelten soll. Bei diesem Vorsorgedokument geht es ausschließlich um gesundheitliche Angelegenheiten und medizinisch-ethische Beratung. Es können alle wünschenswert erscheinenden Behandlungsmethoden angegeben und andere Therapien ausgeschlossen werden. So können beispielsweise konkrete Behandlungswünsche im Hinblick auf Bluttransfusionen, Organtransplantationen, Verwendung noch nicht erprobter Medikamente oder noch nicht zugelassene Behandlungsmethoden geregelt werden. Der Wunsch kann dabei auf Fortführung einer medizinischen Behandlung und eine Maximalbetreuung ausgerichtet werden. Es kann aber auch der Wunsch auf Behandlungsabbruch geregelt werden. In Ihrer Patientenverfügung sollte zunächst die Situationen zum Ausdruck bringen, für die sie gelten soll, z. B. Sterbephase, nichtaufhaltbare, schwere Leiden, dauernder Verlust der Kommunikationsfähigkeit (z. B. Demenz, Schädelhirntrauma), akute Lebensgefahr oder irreversible Bewusstlosigkeit. Für diese Situationen können dann Anordnungen über die Einleitung, den Umfang und die Beendigung ärztlicher Maßnahmen getroffen werden, z. B. künstliche Ernährung, Beatmung, Dialyse, Organersatz, Wiederbelebung, Verabreichung von Medikamenten, Schmerzbehandlung, Art der Unterbringung und Pflege, alternative Behandlungsmaßnahmen, Gestaltung des Sterbeprozesses. Es gibt keine hundertprozentige Verbindlichkeit der Patientenverfügung. Die Chance, dass die Verfügung Beachtung findet, kann aber damit erhöht werden, dass darin für ganz konkrete Behandlungssituationen Anweisungen getroffen werden. Wichtig ist es, nicht nur allgemeine Formulierungen zu benutzen, sondern für ganz konkrete Situationen die Behandlungswünsche zu äußern. In diesem Fall gilt für den behandelnden Arzt zwar der in der Patientenverfügung geäußerter Wille, letztlich muss sich der Arzt aber immer auch davon überzeugen, ob Anhaltspunkte für eine Änderung des Willens vorliegen. Je aktueller die getroffenen Anweisungen also sind, desto wahrscheinlicher wird es sein, dass die Verfügungen beachtet werden. Andernfalls wird sich der Arzt an dem mutmaßlichen Willen des Patienten orientieren. Anhaltspunkte können neben früheren Äußerungen dessen Lebenseinstellung, seine religiöse Überzeugung oder seine Haltung zu Schmerzen und zu schweren Schäden in der ihm verbleibenden Lebenszeit sein.


Glossar Erbrecht


A

B

D

E

F

G

H

J

K

L

M

N

O

P

R

S

T

U

V

W

Z


Suchmodule


Anzeige