Erbschaftsbesitzer Begriffserklärung

Erbschaftsbesitzer ist, wer den Nachlass in Besitz hat, ohne ein Erbrecht zu haben. Wer Nachlassgegenstände in Besitz hat, ist verpflichtet, den Erben Auskunft über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Nachlassgegenstände zu erteilen. Auskunftspflichtig ist jeder, der Nachlassgegenstände aufgrund eines ihm nicht zustehenden Erbrechts besitzt. Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die Gegenstände aus dem Nachlass an sich genommen haben, ohne sich ein eigenes Erbrecht anzumaßen. Erben können vom Erbschaftsbesitzer die Herausgabe von Nachlassgegenständen verlangen. Dies gilt auch für Vorerben. Ebenso kann der Miterbe die Herausgabe an alle Miterben verlangen. Der Anspruch erstreckt sich auf die Herausgabe aller Gegenstände, die der Erbschaftsbesitzer aus dem Nachlass erlangt hat.

 


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